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ᐅ Ausführungsplanung erst vereinbart - dann ausgeschlossen ?


Erstellt am: 10.12.15 09:52

O
oleda222
24.12.15 22:25
Dafür aber schnell mit substanzlosen Unterstellungen. Aber schlechter Stil scheint ja in der Branche die Regel und nicht die Ausnahme zu sein.
B
Bauexperte
24.12.15 22:30
Jeder Topf findet seinen Deckel


Grüße, Bauexperte
Bauexperte
S
Saruss
24.12.15 22:41
Ich denke es ist häufig so, dass die unterschriebenen Verträge danach noch von dem Unternehmen angenommen/unterzeichnet werden, das ist ja alles ok.
Was mich persönlich anstößt und was mit Sicherheit nicht in Ordnung ist, ist eine Änderung nach der Unterschrift der Beauftragenden zu tätigen und dann zu unterschreiben, in der Hoffnung das es vielleicht nicht direkt auffällt.
V
Voki1
25.12.15 09:44
Ich finde, der Unternehmer hat hier wirklich nett und freundlich zu seiner Anpassung des Vertragsangebotes Stellung genommen. Das ist eher die Ausnahme, denn die Regel. Und der TE hat ja die Einschränkung auch direkt gesehen, insofern war diese nicht versteckt. Hier waren sich beide Parteien nicht einig. Der Verkäufer ist möglicherweise auch von etwas ausgegangen, was der Unternehmer nicht Leisten mag / kann. Vermutlich war das vorher noch nie eine Frage, sodass die Aussage des Verkäufers vielleicht etwas vorschnell, aber im Grunde nicht böswillig war.

Warum sollte sich der Unternehmer dann an dieser Formulierung festhalten lassen, mithin aus dem Bauvorhaben nicht den kalkulierten Ertrag herausholen sollen? Er braucht die Marge, die sich aus seiner Kalkulation ergibt. Er betreibt das Unternehmen vermutlich nicht als Hobby.

Da er weiß, dass Verkäufer das eine oder andere Zugeständnis machen (dürfen), so behält er sich bei allzu dynamischen Ergebnissen ein Korrekturrecht vor. Er schreibt das auch direkt in den Vertrag. Meistens ist es so, dass es dann auch wirklich so angenommen wird. Davon ist der TE - auch in Kenntnis dieser Formalie - wohl auch ausgegangen. Nun kommt es hier - erklärbar - anders. Warum sollte er seinen Verkäufern eine so weitreichende Vollmacht geben, wenn er um solche Umstände schlicht weiß? Würde ich auch nicht tun und mir dabei nichts Böses denken.

Jeder mag für sich zu "seinem" Ergebnis kommen. Die vielen negativen Unterstellungen kann ich hier nicht nachvollziehen. Schon gar nicht, dass diese in beleidigungsähnliche Äußerungen münden. Diese mögen manchmal angebracht sein, hier m.E. jedoch absolut gar nicht.

Vertragt Euch.

Hier ist kein Vertrag zustande gekommen und fertig. Das war so erkennbar und ist im Ergebnis auch absolut richtig. Persönliche Enttäuschungen sollten auf andere Art und Weise verarbeitet werden.
O
oleda222
25.12.15 14:21
Was mich stört:

Der Verkäufer der Angestellter des Unternehmens ist und mit der Verhandlung eines Vertrages mit einem Kunden beauftragt wurde, legt einen vom Unternehmen erstellten Vertrag dem Käufer vor.

Das Änderungsvorschläge die durch den Käufer vorgeschlagen werden, vielleicht erst durch den Unternehmer bestätigt werden müssen, mag ja noch angehen. Aber selbst hier wäre doch ein deutlicher mündlicher Hinweis in der Verhandlung mit dem Kunden das mindeste was man erwarten kann.

In diesem Fall ändert aber der Unternehmer den von ihm selber vorgeschlagenen Vertrag, den er sich vom Kunden erst hat abzeichnen lassen.

Rechtlich ist es richtig dank der Schlussformulierung.

Moralisch meiner bescheidenen Meinung nach nicht. Und die mangelnde Kompetenz der Verkäufer vorzuschieben finde ich auch fragwürdig, dann muss man seine Verträge als Unternehmer selber verhandeln und lässt den Verkäufer nur verkaufen.
C
cumpa
29.12.15 00:18
Oleda...Voki1...
Ihr habt beide Recht. Uns war bei Unterschrift zusammen mit dem Verkäufer nicht bewusst dass da noch was geändert werden könnte am Vertrag. Wir dachten, wenn der Verkäufer und wir unterschreiben, dann ist der Vertrag gültig.
Wie dem auch sei, uns wurden viele Vertragsabänderungen nach unseren Wünschen tatsächlich abgeändert. Lediglich die Sache der besagten Ausführungsplanung steht noch im Raum.
Uns ist es wichtig, - das hatte uns der Sachverständige gesagt dass wir eine 1:50 Ausfertigung der Ausführungsplanung bekommen. Die Antwort steht noch aus ( Weihnachtsferien).
Genauso steht die Antwort des Sachverständigen noch aus ob ihm 1:75 ausreicht. Letzteren Maßstab hatten wir telefonisch erfragen können mit einen den angestellten Architekten.
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