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ᐅ Zeitpunkt Vertragsunterschrift Hausbau


Erstellt am: 09.11.17 08:39

Schnuffibuff10.11.17 08:04
Hallo Lat,
wir waren in einer ähnlichen Situation - das Grundstück wird erst nächstes Jahr erschlossen und verkauft und unser Verkaufsleiter des GU hat ebenfalls geraten, den Vertrag schon zu unterschreiben, da der Preis dann mindestens 1 Jahr gesichert sein wird und mit einer Preiserhöhung zeitnah zu rechnen ist.
Wir haben es tatsächlich gemacht, mit den Klauseln, dass die Finanzierung zu UNSEREN gewünschten Konditionen klappt und dass das Grundstück, was WIR wollen, auch wirklich erstanden wird. Erst war uns ein bisschen mulmig, ABER: bis heute sind die Katalogpreise tatsächlich um ca. 10-15% gestiegen! Wir sind sehr glücklich darüber, nicht 20.000 Euro mehr finanzieren zu müssen, wenn es denn so weit ist. Denn alleine die Zinserhöhung wird sich bis dahin leider etwas bemerkbar machen.
Und wenn ihr bereits jetzt verbindlich beim Grundstückskauf zusagen müsst, finde ich persönlich eine Unterschrift beim GU - mit den entsprechenden Klauseln zum kostenfreien Rücktritt - nicht gewagt. Immerhin werden Sie ja auch schon Geld in Form der Planung für euch investiert haben.
Kaspatoo10.11.17 20:11
wenn der Vertrag mit dem Bauer ganz klar! regelt, dass es von dem aktuell von euch reservierten Grundstück abhängig ist, dann sehe nicht so das Problem.
Die Abhängigkeit zum Zustandekommen der Finanzierung würde ich auch noch mit aufnehmen.

Wenn ihr aber bis Ende des Monats euch für das Grundstück entscheiden müsst und der Unternehmer euch bis Ende des Jahres zeit gibt, dann passt das doch auch.

Ihr könnt euch auch von allen ein schriftliches Angebot (Bauunternehmer und Bank) geben lassen auf dem steht, dass es bis zum 31.12.17 gültigkeit hat, sodass ihr beide Angebote jederzeit annehmen könnt.

Sich unter Druck setzen lassen würde ich mich aber auch nicht.
Wenn der Unternehmer da kein Verständnis dafür hat, dass ihr erst das Grundstück fix haben wollt, dann bekommt er eben keine Unterschrift.
Lat2813.11.17 10:40
danke für die Antworten.
Das Grundstück sowie die Bank sind eigentlich nicht das Problem. Da sollte alles klar sein, aber wir möchten jetzt noch nicht den Vertrag für die Finanzierung unterschreiben, da die ersten Gelder frühestens im März fließen müssen.
Musketier13.11.17 11:58
Laßt euch auch den Festpreis länger als ein Jahr festschreiben, nicht dass der GU für Gewerke nach 11/2018 die Preise erhöhen kann.
Lat2813.11.17 12:06
ok, danke. werde darauf achten, dass das Angebot länger gültig ist...
Kaspatoo13.11.17 21:54
vereinbart einfach einen genug großen Bereitstellungszeitraum.
Erst nach Ende dieses Zeitraumes fallen Bereitstellungszinsen an.
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