Ausführungsplanung erst vereinbart - dann ausgeschlossen ?

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C

cumpa

Guten Tag an alle Foromleser und Spezialisten.
Habe ein kleines Problem was ich hoffe bald gelöst wird.
Habe einen Werkvertrag unterschrieben mit Begleitung eines Sachverständigen.
Darin war vereinbart dass die Ausführungsplanung inklusive ist. (Wir bauen auf eigenen Grundstück mit Generalunternehmer und Bauantrag ist vor 2 Wochen eingereicht worden ).
Im Vertrag ist der Textverlauf so: "Der Auftragnehmer erstellt zur internen Qualitätssicherung eine Bauausführungsplanung. Dies ist im Preis enthalten".

jetzt haben wir eine Eingangsbestätigung des Bauwerksvertrages per Einschreiben erhalten mit dem Wortlaut: "Es wird keine Ausführungsplanung erstellt" .

Unser Sachverständige ist im Urlaub und den Verkäufer unseres Hauses habe ich zunächst per E-Mail heute morgen um Aufklärung gebeten. Bin gespannt auf Antwort.

Kann mir das nur so erklären dass eine Ausführungsplanung zwar stattfindet, aber mir nicht ausgehändigt wird.
Oder ist das anders üblich.
Hoffe hier Tipps und Antworten zu erhalten.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Darin war vereinbart dass die Ausführungsplanung inklusive ist.
Wenn Du nicht gerade mit einem Architekten baust - das tust Du ja nicht, ist die Ausführungsplanung fast immer im Preis enthalten; beim Hausbau via Architekt wird sie gesondert in Rechnung gestellt.

Im Vertrag ist der Textverlauf so: "Der Auftragnehmer erstellt zur internen Qualitätssicherung eine Bauausführungsplanung. Dies ist im Preis enthalten".
Bedauerlich, daß dein Sachverständiger diesen Wortlaut nicht schon _vor_ Vertragsunterzeichnung reklamiert hat ?! Sachverständiger via Abendschule?

Die Ausführungspläne werden normalerweise in einem Werkplangespräch (manche nennen es auch Architektengespräch) nach Vorlage der auflagenfreien Baugenehmigung und vor Beginn der Baumaßnahme erstellt und müssen vom Auftraggeber (also Dir) unterzeichnet und damit freigegeben werden.

jetzt haben wir eine Eingangsbestätigung des Bauwerksvertrages per Einschreiben erhalten mit dem Wortlaut: "Es wird keine Ausführungsplanung erstellt" .
Hier geht es in die Rechtsberatung und daher darf ich muss aufpassen, wie und was ich antworte. Offensichtlich weicht die Auftragsbestätigung (AB) vom Vertrag ab. Du mußt diesem Fakt widersprechen; unabhängig davon, ob es versehentlich oder absichtlich so formuliert wurde. Telefonate lassen sich kaum beweisen!

Kann mir das nur so erklären dass eine Ausführungsplanung zwar stattfindet, aber mir nicht ausgehändigt wird.
Vertrag und AB widersprechen sich, ich wäre mir da nicht so sicher; insbesondere, da Du die Ausführungspläne erst freigeben mußt.

Oder ist das anders üblich.
Hoffe hier Tipps und Antworten zu erhalten.
Es braucht eine Ausführungsplanung für jedes BV; wie sonst sollen die Handwerker wissen, was sie wo tun sollen?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
C

cumpa

Hallo Bauexperte.
Ich baue mit einen Generalunternehmer.
Was ist am Text " Ausführungsplanung ist zur internen Qualitätssicherung enthalten " verkehrt ?
Mein Sachverständiger (von Bauherren-Schutzbund) hatte mir empfohlen das die Ausführungsplanung mit in den Vertrag sollte.
Die Hausbaufirma hat mich zu einem persönlichen Gespräch eingeladen um diesen "strittigen" Punkt zu "klären".
Das Gespräch habe ich zunächst abgelehnt und erst mal schriftlich per Einschreiben widersprochen.
Bin gespannt was jetzt kommt. Der Verkäufer meinte nur zu mir , er habe einen Fehler gemacht diesen Satz so zu formulieren bzw im Vertrag hinein zu schreiben.
Das würde mir sein Vorgesetzter ( Inhaber der Hausbaufirma) erklären können.
Er hat mir auch mündlich bestätigt dass ohne Werkplanung das Haus nicht gebaut werden kann, und ich es ja mit meiner Unterschrift freigeben muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
B

Bauexperte

Guten Abend,

Was ist am Text " Ausführungsplanung ist zur internen Qualitätssicherung enthalten " verkehrt ?
Die Ausführungspläne gehören in die Hände der Handwerker; das ist daran verkehrt.

Die Hausbaufirma hat mich zu einem persönlichen Gespräch eingeladen um diesen "strittigen" Punkt zu "klären". Das Gespräch habe ich zunächst abgelehnt
Weshalb? Sprechenden Menschen kann geholfen werden

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
C

cumpa

Hallo Bauexperte.
Klar hätte ich mir anhören können was der zu sagen hat. Jedoch ist mir schriftlich lieber.
je nach den was der schreibt kann ich mich mit entsprechender Antwort dann entweder an meinen Sachverständigen wenden oder an meinen Anwalt.
Ich habe bis jetzt keinen blassen Schimmer was die mit mir klären wollen bzw warum der Verkäufer den Fehler gemacht haben soll die Ausführungsplanung als "inklusive" in den Vertrag genommen zu haben.
Habe höchstens eine Vermutung: dass die Firma nach 1:100 anstatt 1:50 bauen will.
 
naturwalk

naturwalk

Die Ausführungsplanung, oder Werkplanung ist eine nicht unerhebliche Architektenleistung. Sie ist in der HOAI beschrieben. (Nicht zu verwechseln mit der Werkstattplanung).
Rechtsfragen (Vertragsrecht) darf ich nicht beantworten. Ich empfehle jetzt bereits einen Anwalt Bau begleitend einzuschalten, Wenn in diesem Stadium bereits solch grundlegende Diskrepanzen auftreten, was kommt dann als Nächstes?
 
Zuletzt aktualisiert 25.06.2025
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