Auf eigenem Grundstück wohnen wie man will?

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M

magico

Also wenn ich ein Haus entwerfen lasse (vom Architekten) etc. das massiv ist und als Wohngebäude deklariert ist - und das beim Bauamt vorlege- sollte es also keine Probleme geben?
 
D

DG

Hallo Magico,

es gibt verschiedene Punkte, die man beachten muss, allerdings sind diese alle unter einem entscheidenden Punkt zu betrachten:

in BB braucht man ab 75m³ (Kubikmeter) umbautem Raum eine Baugenehmigung, vollkommen egal, ob es sich um ein Haus oder einen Gartenschuppen handelt. Bei 50m² Wohnfläche ist man also definitiv im Bereich einer Baugenehmigung, bei der dann eben alle weiteren Gesetzesvorschriften überprüft werden.

Quelle: Landesbauordnung BB, §55 (2) ff

Also wenn ich ein Haus entwerfen lasse (vom Architekten) etc. das massiv ist und als Wohngebäude deklariert ist - und das beim Bauamt vorlege- sollte es also keine Probleme geben?
Der Neubau muss zumindest im Baufenster stehen oder sich (falls kein Bebauungsplan vorliegt) an die bestehende Wohnbebauung anpassen.

MfG
Dirk Grafe
 
W

Wastl

Können und Dürfen sind nicht gleich.
Auch ein Gartenhaus muss genehmigt werden. Entweder per Befreiung im Bebauungsplan, oder per Antrag bei der zuständigen Behörde.
In Deutschland darf nicht jeder einfach Häuser, egal welcher Größe, auf sein Grundstück stellen. Bei der Baugenehmigung müssen Nachweise zur Statik erbracht werden, damit bewiesen ist, dass dein Haus ned zamfällt.
Geh mal zu deinem zuständigen Bauamt und frag nach, was du auf dein Grundstück bauen darfst. Und: Auch wenn die Nachbarn Schwarzbauten haben (nicht genehmigte Bauten), darfst du im Umkehrschluss nicht das Selbe bei dir bauen.
 
Zuletzt aktualisiert 05.08.2025
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