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ᐅ Architekt hat nicht geliefert - wer bleibt auf den Kosten sitzen?


Erstellt am: 10.10.20 10:34

guckuck224.10.20 06:49
Architekten sind aber auch keine Magier. Unrealistische Vorstellungen von Bauherren wären auch für mich kein Grund, auf die vereinbarte Vergütung zu verzichten.
Tolentino24.10.20 07:42
Von einem guten Architekten erwarte ich aber, dass er mir das entweder gleich sagt. Oder aber zu seinem zu teuren Entwurf zwei Alternativen mitbringt, die das Budget zumindest fast treffen. z. B Eine die das Raumprogramm erfüllt, aber mit weniger Ausstattung. Und eine, die das Raumprogramm nicht erfüllt, aber die Ausstattung. oder eben ein beliebiger Mix dazwischen, der aber eben das Budget hält.
so kann ich mich dann eben entscheiden.

das ist übrigens was ich von allen Fachleuten erwarte, die in ihrem job tätig sind. auch z. b. von meinen Mitarbeitern und Kollegen, die mir zuarbeiten...
Gerddieter24.10.20 09:10
Hallo
Ich lasse euch gerne an meinem Problem teilhaben - in einem eigenen Thread, hatte ich eh schon überlegt...Danke fürs Angebot!
Aber nicht jetzt - ist zu frisch, Sache läuft grad und ausserdem gehört mir das Copyright auf die Pläne nicht, da ich diese ja auch nicht bezahlen möchte...

Nur soviel- wenn es wirklich so sein sollte, dass ein Architekt nach Vertragsunterschrift machen kann was er will (und eben auch nur sehr wenig) und trotzdem alle vereinbarten Phasen abkassieren kann - dann kann man als privater Auftraggeber das Architektenwesen leider komplett vergessen.... da nehme ich doch lieber den angestellten Architekten eines GU oder Fertighausherstellers, der macht wenigstens was er soll....
tomtom7924.10.20 09:35
Tolentino schrieb:

Von einem guten Architekten erwarte ich aber, dass er mir das entweder gleich sagt.
Naja es gehört aber auch Charakter dazu sich einzugestehen, dass das Geld nicht reicht und das muss auch kommuniziert werden. Prahlen gehört ja mittlerweile zum guten Ton.
ypg24.10.20 10:10
Tolentino schrieb:

Von einem guten Architekten erwarte ich aber, dass er mir das entweder gleich sagt
Keiner hat erwähnt, dass gute Architekten mehr Rechte haben als schlechte. Auch der schlechte hat das Recht, seine Rechnungen bezahlt zu bekommen.
11ant24.10.20 10:35
Tolentino schrieb:

Von einem guten Architekten erwarte ich aber, dass er mir das entweder gleich sagt. Oder aber zu seinem zu teuren Entwurf zwei Alternativen mitbringt, die das Budget zumindest fast treffen.
Von einem Architekten erwarte ich, daß er sich erst dann selbständig niederläßt, wenn er ein guter geworden ist und genügend Erfahrung im Übersetzen von Budget in Gebäude hat, daß er gar nicht erst zu "malen" anfängt, wenn Wunschliste und Portemonnaie nicht zusammenpassen. Daraus folgt, daß er einem geizigen Auftraggeber sagt, er müsse mehr Geld locker machen, und einem Auftraggeber wo auch ohne Geiz das Budget nicht reicht, daß für dieses Geld weniger Wünsche erfüllbar sind. Alle Wünsche kosten - nicht nur die, die man sich ausgesucht hat: Hang kostet, oft mehr als Marmor und Klinker, das muß dann an anderer Stelle mit Wünschestreichungen kompensiert werden. Ich kann das Flachlandhaus von meinem Kumpel auf meinem Hanggrundstück nicht für nur dasselbe Geld nachbauen. Isso.
ypg schrieb:

Keiner hat erwähnt, dass gute Architekten mehr Rechte haben als schlechte. Auch der schlechte hat das Recht, seine Rechnungen bezahlt zu bekommen.
Die geschuldete Leistung ist auch beim Guten nur der genehmigungsfähige Entwurf, zu gefallen braucht der nicht - und wenn er das doch tut, dann ist das quasi "Kundendienst zu Werbezwecken". Budgeteinhaltung hingegen ist kein Bonus, sondern ein Leistungsbestandteil, den man unter "Treu und Glauben" als Laie von einem Fachmann erwarten darf. Für Fels- oder Tonadern im Baugrund kann der Architekt nichts, aber Materialpreissteigerungen im durchschnittlich üblichen Maße muß er bedenken, und komplett überrascht tun daß Design mehr kostet als Baumarktstandard darf er nicht. "Architekt" ist immerhin eine geschützte Berufsbezeichnung, da kann man sich nicht einfach als Schuh- und Schlüsseldienstler ans Reißbrett setzen. Einfach einem Kunden der sagt er habe nur das Geld für das Haus-vom-Ni-ko-laus stattdessen das Haus-vom-Ni-ko-laus-Die-stel-mei-er zu malen und in Rechnung zu stellen, geht nicht. Freiberuflertum ist kein Freibrief, einem Verbraucher vorsätzlich oder grob fahrlässig eine mangelhafte Gegenleistung zu bieten.
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