Tja, wenn es denn aber nun der Beweis für die OWI ist, zählt wohl eher die allgemeine Ordnung als das Recht am eigenen Bild.
Mach es so, wie
@hampshire schreibt: geh zu ihm, lobe seine Vorbildlichkeit und frage ihn, was er davon hält, wenn Du ihm wegen des Verstoßes Recht auf Persönlichkeit Par. 201 StGB anzeigst. Es war doch auf Deinem Grundstück? Mit dem Mutterboden? Egal... er muss ja nicht wissen, dass Deine Anzeige eingestellt werden würde Der Par. sagt ja vieles.