Anzeige Ordnungsamt samt Foto rechtens?

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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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pagoni2020

Schenk ihm doch ein schönes, eingerahmtes Bild von Dir, da er bislang nur so eines hat, worauf Du verschiwtzt die Karre schiebst. Leider gibt es den dafür passenden Paragraphen "Grober Unfug! nicht mehr.
Das Ganze Hin und Her mit Recht oder Unrecht wirst nie herausfinden, es sei denn Du wählst tatsächlich den Weg zum Anwalt bzw. des weiteren Verfahrens und dann ist es wie in dem Zitat "Vor Gericht und auf hoher See.....", alles ist möglich. Die Justiz liebt solche Verfahren und hat davon ganze Container voll solchem Kram.
Das Ordnungsamt wird Dir wohl ein Bußgeld schicken, die prüpfen da wohl nicht lange. Abhaken wie einmal Falschparken. Die Frage ist eher, wie Du den Ärger über den Mann schnellstmöglich aus dem Kopf bekommst, um Dich wieder den wichtigen Dingenes Lebens widmen zu können.
Letztlich hat er ein Bild eines Mannes mitr einer Schubkarre.....es sei denn, er hat ein Video Deines kriminellen Handelns gedreht. Es ist nicht strafbar, eine Schiebkarre zu fahren und solange Du Dich dazu nicht ehrlich äußerst besagt das Bild nicht mehr als genau das: "Mann mit Schiebkarre".
 
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