W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Anfängliche Fragen zum Thema Hausbau


Erstellt am: 23.08.17 15:30

lisa-kessler23.08.17 16:03
Dankesehr. Was habe ich davon, mich ins Grundbuch eintragen zu lassen?
Kann ich das von den Schwiegereltern verlangen?

Ich möchte halt dass wir das wirklich zusammen machen... Das ist mir wichtig. Ich möchte da nicht in 'Miete' wohnen...
Deliverer23.08.17 16:08
Verlangen kannst Du das sicher. Ob Sie dir das Grundstück zur Hälfte schenken wollen, ist ihre Sache. Dann musst Du aber (wahrscheinlich) auch mit in den Kredit und DANN kommst Du aus der Nummer ganz schwer wieder raus...
lisa-kessler23.08.17 16:09
Ich bin einfach hin und hergerissen. Ich weiß nicht ob ich es als mein Eigentum ansehen kann, wenn ich nur 'Miete' bzw. Verbrauchskosten zahle...
Wie wird sowas normal gehandhabt...?

Ich möchte da voll und ganz dazugehören und es auch zur Hälfte mein Haus nennen dürfen :-/
Benutzer1923.08.17 16:15
Ich hab's nirgends gelesen, das Grundstück soll im Besitz der 'Schwiegereltern' bleiben? Ist das nicht etwas ungünstig, denn auch der Sohn kann sich durchaus mal mit den Eltern verkrachen. Dein Freund dürfte es dann übrigens auch nicht als sein Eigentum betrachten.
Deliverer23.08.17 16:15
Du solltest es nicht als Eigentum ansehen - das ist es nämlich nicht (solange Du nicht im Grundbuch stehst). Egal was Du wem zahlst.

Was normal ist, ist immer schwer zu definieren. Zumindest "häufiger" dürfte sein, dass man a) älter als 24 beim Hausbau ist und b) schon länger zusammen oder sogar verheiratet.

Im Falle einer Trennung wäre es auf jeden Fall VIEL günstiger, wenn alles auf deinen Freund liefe und Du dich nur beteiligst. Wenn ihr dann in drei, vier Jahren heiratet kann er Dich immer noch beschenken und Du kannst kräftig mittilgen.

Mach Dir da einfach keinen Stress - der Bau wird noch anstrengend genug.
Zaba1223.08.17 16:15
Mal anders gefragt, warum sollte dein Schwiegervater in spe euch bzw. dich ins Grundbuch eintragen lassen. Keine Kinder, nicht verheiratet, somit eigentlich nur eine lose Bindung vorhanden (sorry wenn ich das sagen).

Solltest du jedoch z.B. 50k€ Eigenkapital in die Hausfinanzierung mit einbringen, dann würde ich in deinem Fall mir mindestens diese Summe durch das Grundbuch absichern.
grundbucheigentummietegrundstück