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ᐅ Anbau an bestehende Doppelhaushälfte - Absicherung


Erstellt am: 08.11.2011 09:08

Hilaria 08.11.2011 09:08
Hallo,
erneut versuche ich mein Glück, obwohl die Resonanz auf meine Anfragen bisher gegen Null tendierte.

Wir wollen an eine bereits bestehende Doppelhaushälfte (unterkellert) anbauen, ebenfalls mit Keller.

Nun grübeln sowohl Architekt als auch Bauunternehmer wie und in welcher Form die Absicherung des anderen Hauses passieren muss.

Vorschlag
1. Keller vom Nachbarhaus "abrücken", sprich 1m kürzen, Bodenplatte ans Doppelhaushälfte gießen
2. Wände des Nachbarhauses, wie auch immer stabileren (Spundwände??)

Was kostet den sowas und wie aufwendig ist das.
Wer muss eigentlich dafür sorgen, müsste ein DH nicht so ausgelegt sein, dass das andere problemlos angebaut werden kann?

Danke
Hilaria

Jimmy80 08.11.2011 10:52
Also abrücken ginge ja nur, wenn die andere Hälfte des Hauses Ihnen gehört oder wenn Sie sich mit dem Inhaber verständigen könnten. Die Kosten belaufen sich je nach Region, Größe des Hauses und Anbieter auf 80.000 (klein, günstige Region) und 350.000 Euro.

Bauexperte 08.11.2011 11:01
Hallo,

Hilaria schrieb:
Wir wollen an eine bereits bestehende Doppelhaushälfte (unterkellert) anbauen, ebenfalls mit Keller.Nun grübeln sowohl Architekt als auch Bauunternehmer wie und in welcher Form die Absicherung des anderen Hauses passieren muss.

Da gibt es eigentlich Nichts zu grübeln, denn ...

Hilaria schrieb:
Vorschlag
1. Keller vom Nachbarhaus "abrücken", sprich 1m kürzen, Bodenplatte ans Doppelhaushälfte gießen

... kostet in Summe - abseits dessen, dass Du Wohnraum einbüßt - in etwa das gleiche Geld wie

Hilaria schrieb:
2. Wände des Nachbarhauses, wie auch immer stabileren (Spundwände??)

das Abfangen des Bestandsgebäudes auf der Grenze. Gegründet werden kann immer nur auf "natürlichem Bodenniveau"; ist dies nicht vorhanden, muß es hergestellt werden. In dem Augenblick, wo Dein Tiefbauer den Bagger bewegt, verändert er das gewachsene (in dem Fall wohl verdichtetes) Terrain ...

Dazu sollten sich auch nicht Dein Architekt und/oder BU den Kopf zerbrechen, sondern der Statiker basierend auf den Ergebnissen des Bodengutachtens.

Hilaria schrieb:
Was kostet den sowas und wie aufwendig ist das.

Das kommt darauf an, was wie groß/alt die Nachbarhälfte ist, welche Materialien dort verbaut wurden, was das Bodengutachten sagt, der Statiker ermittelt u.v.m. ... es kommen aber leicht Mehrkosten im Bereich TEUR 5 plus x zusammen.

Hilaria schrieb:
Wer muss eigentlich dafür sorgen, müsste ein DH nicht so ausgelegt sein, dass das andere problemlos angebaut werden kann?

Immer der, welcher als 2. baut; das ist mit der Hauptgrund, weshalb komplette Doppelhäuser in Neubaugebieten am Besten zeitgleich aus einer Hand kommen sollten.

Du bist dafür verantwortlich, dass die Bestandsimmobilie keinen Schaden nimmt; entsprechende Sicherungsmaßnahmen mußt Du über Deinen BU in Auftrag geben. Hat man Dich darüber im Vorfeld nicht aufgeklärt? Wenn es Dich trösten kann, würdest Du ohne Keller bauen wollen, müßtest Du in aller Regel mehr Geld in die Hand nehmen.

Freundliche Grüße

Hilaria 08.11.2011 11:20
@Jimmy80, deinen Beitrag verstehe ich leider gar nicht

@Bauexperte, warum wäre der Bau ohne Keller noch teurer?
Das andere DH steht ca. 6 Jahre und ist 8 x 8.50 groß.

"Gegründet werden kann nur auf natürlichem Gelände", kannst du mir das ein bißchen näher erklären ?

Warum ist das Abrücken genauso teuer? Klar, das Raum verloren geht ...

Danke.

Ellalia 08.11.2011 20:32
Wir haben genau das eben getan - Doppelhaushälfte abgerissen und mit neuem Keller an bestehende Doppelhaushälfte angebaut. Wir mussten die andere Hälfte unterfangen lassen, weil unser Keller tiefer geht - Kostenpunkt 2.000 Euro den Meter.

Bauexperte 08.11.2011 23:25
Hallo,

Hilaria schrieb:
@Bauexperte, warum wäre der Bau ohne Keller noch teurer?
Das andere DH steht ca. 6 Jahre und ist 8 x 8.50 groß.

Weil Du dann die gesamte Länge des Bestandshauses bis auf das Kellerniveau hin abfangen müßtest. So eine Abtreppung kostet gut und gerne TEUR 10 +/-

Hilaria schrieb:
"Gegründet werden kann nur auf natürlichem Gelände", kannst du mir das ein bißchen näher erklären ?

Bei dem Begriff der Geländeoberfläche geht man in der Regel von der natürlichen Geländeoberfläche aus, also dem vorhandenen oder „gewachsenen“ Boden. Diese Geländeoberfläche ist nicht künstlich durch Abgrabungen oder Aufschüttungen verändert.

Für die Geländeoberfläche gibt es bspw. in NRW eine eigene Vorschrift zur sinnvollen Anpassung § 9 Bauordnung NRW.

Hilaria schrieb:
Warum ist das Abrücken genauso teuer? Klar, das Raum verloren geht ...

Erstens das und zweitens mußt Du die Decke zum Erdgeschoss an den erdberührten Teilen ebenso abfangen, als wäre unter ihr nichts

Die von meiner Vorschreiberin genannten TEUR 2/lfd. Meter halte ich allerdings für überzogen; preiswert ist es dennoch nicht.

Freundliche Grüße
kellerdoppelhaushälfteabfangenarchitektstatiker