ᐅ Anbau an bestehende Doppelhaushälfte - Absicherung
Erstellt am: 08.11.11 09:08
Hilaria 09.11.11 08:39
danke für die Info, na dass sind ja schöne Aussichten ...
wir liegen allerdings nicht tiefer - mit unserem Keller - sogar 70cm höher als das Nachbarhaus, wir bauen höhenversetzt an, da das Gelände Hanglage hat. Unser Nachbar jedoch hat abgegraben, heisst, ist tiefer gegangen als das natürliche Gelände.
Ich habe Bekannte, deren 2. Hälfte auch erst nach Jahren gebaut wurde. Sie können sich nicht erinnern, dass dabei ihr Haus irgendwie abgesichert wurde.
Wenn man das fachmännisch machen lässt und es passiert trotzdem etwas, wer kommt denn dann dafür auf, irgendeine Versicherung ?
danke
Hilaria
wir liegen allerdings nicht tiefer - mit unserem Keller - sogar 70cm höher als das Nachbarhaus, wir bauen höhenversetzt an, da das Gelände Hanglage hat. Unser Nachbar jedoch hat abgegraben, heisst, ist tiefer gegangen als das natürliche Gelände.
Ich habe Bekannte, deren 2. Hälfte auch erst nach Jahren gebaut wurde. Sie können sich nicht erinnern, dass dabei ihr Haus irgendwie abgesichert wurde.
Wenn man das fachmännisch machen lässt und es passiert trotzdem etwas, wer kommt denn dann dafür auf, irgendeine Versicherung ?
danke
Hilaria
Bauexperte 09.11.11 10:47
Hallo,
Zunächst einmal Derjenige, der die Abfangungsmaßnahmen am Nachbarhaus vorgenommen hat und dann höchstwahrscheinlich seine Versicherung, wenn ihm das Verschulden nachgewiesen werden kann.
PS: vielleicht erinnern sich Deine Bekannten nicht, weil die zu treffenden Maßnahmen bei Ihnen bereits im Hauspreis enthalten waren. Ganz sicher anzunehmen ist, dass sie nicht ohne gebaut haben dürften ... da ist schon das zuständige Bauamt vor. Der Architekt sowie der Statiker in der Haftung, sollten sie die Bestandsimmobilie außer Acht gelassen haben
Freundliche Grüße
Hilaria schrieb:
Wenn man das fachmännisch machen lässt und es passiert trotzdem etwas, wer kommt denn dann dafür auf, irgendeine Versicherung ?
Zunächst einmal Derjenige, der die Abfangungsmaßnahmen am Nachbarhaus vorgenommen hat und dann höchstwahrscheinlich seine Versicherung, wenn ihm das Verschulden nachgewiesen werden kann.
PS: vielleicht erinnern sich Deine Bekannten nicht, weil die zu treffenden Maßnahmen bei Ihnen bereits im Hauspreis enthalten waren. Ganz sicher anzunehmen ist, dass sie nicht ohne gebaut haben dürften ... da ist schon das zuständige Bauamt vor. Der Architekt sowie der Statiker in der Haftung, sollten sie die Bestandsimmobilie außer Acht gelassen haben
Freundliche Grüße
Hilaria 09.11.11 12:11
danke Bauexperte,
nein, meine Bekannten sind die, die als 1. standen. Also wenn, dann hätten ihre Anbaupartner das Haus meiner Bekannten doch unterfangen müssen.
Laut ihrer Aussage wurde das nicht gemacht, aber egal.
Mir wurde verschiedentlich gesagt, dass man "meist" nur unterfangen muss, wenn das Nachbarhaus nicht unterkellert ist.
Zwei von vier BU interessiert das gar nicht, die anderen grübeln wie verrückt. Ich versteh es einfach nicht, kommt mir vor als wären wir Exoten.
Grüße
HIlaria
nein, meine Bekannten sind die, die als 1. standen. Also wenn, dann hätten ihre Anbaupartner das Haus meiner Bekannten doch unterfangen müssen.
Laut ihrer Aussage wurde das nicht gemacht, aber egal.
Mir wurde verschiedentlich gesagt, dass man "meist" nur unterfangen muss, wenn das Nachbarhaus nicht unterkellert ist.
Zwei von vier BU interessiert das gar nicht, die anderen grübeln wie verrückt. Ich versteh es einfach nicht, kommt mir vor als wären wir Exoten.
Grüße
HIlaria
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