Allgemeine Fragen (Erbpacht)

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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B

BackSteinGotik

Es kommt wohl nicht selten vor, dass jahrelang keine Anpassung stattfindet und dann auf einmal eine entsprechende Erhöhung stattfindet. Hab da mal was von einer alten Dame gehört, die jahrzehntelang den gleichen Zins bezahlt hat und von heute auf morgen 300% (oder so) mehr zahlen musste.
Aber das sind sicherlich RTL-News.
Nein, das ist keine Ente, sondern ganz normal dort wo viel Erbpacht vorliegt. Und das ist genau eine der großen Fußangeln bei Erbbaugrundstücken. Man muss die Erhöhung in seinem Budget jährlich mitgehen oder zumindest mitdenken. Einige haben diese Klausel vergessen, und stehen nun im Alter vor dem Aus in ihrem Erbpacht-Haus, da sie dieses wirtschaftlich nicht mehr abbilden können.
Noch "besser" wird es bei der notwendigen Erneuerung des Erbbaurechts, wenn dann plötzlich 4% p.a. auf den aktuellen Bodenwert zur Grundlage werden. So wird das Schnäppchen schnell zum Albtraum.
Man darf nicht vergessen, dass die "Erbpacht" ein Instrument aus dem Kaiserreich ist - Verbraucherschutz ist da nicht wirklich eingebaut. Einfach einen Anbau an ein Haus setzen ohne Zustimmung des Erbpachtgebers kann da schon schwierig werden. Bei einem Neubau vielleicht noch alles vertretbar, aber 60 Jahre weiter, oder bei einem fälligen Verkauf aus dem Bestand, liegt die Lage anders - 1919 + 99 - das Thema kommt gerade erst hoch.
 
Tarnari

Tarnari

Nein, das ist keine Ente, sondern ganz normal dort wo viel Erbpacht vorliegt. Und das ist genau eine der großen Fußangeln bei Erbbaugrundstücken. Man muss die Erhöhung in seinem Budget jährlich mitgehen oder zumindest mitdenken. Einige haben diese Klausel vergessen, und stehen nun im Alter vor dem Aus in ihrem Erbpacht-Haus, da sie dieses wirtschaftlich nicht mehr abbilden können.
Noch "besser" wird es bei der notwendigen Erneuerung des Erbbaurechts, wenn dann plötzlich 4% p.a. auf den aktuellen Bodenwert zur Grundlage werden. So wird das Schnäppchen schnell zum Albtraum.
Man darf nicht vergessen, dass die "Erbpacht" ein Instrument aus dem Kaiserreich ist - Verbraucherschutz ist da nicht wirklich eingebaut. Einfach einen Anbau an ein Haus setzen ohne Zustimmung des Erbpachtgebers kann da schon schwierig werden. Bei einem Neubau vielleicht noch alles vertretbar, aber 60 Jahre weiter, oder bei einem fälligen Verkauf aus dem Bestand, liegt die Lage anders - 1919 + 99 - das Thema kommt gerade erst hoch.
mag sein. Sogar gut möglich.
Es gibt halt Gegenden, da sind Grundstücke einfach nicht vorhanden und wenn dann so teuer wie das Haus, was darauf soll. Bestandsbauten aus dem 80ern mit Ölheizung kosten 600.000€ plus.
Da ist das eventuell dennoch eine Alternative.

wir bauen komplett mit Eigenkapital. Wir sehen es wie eine Miete. Gehts irgendwann nicht mehr, wird die Hütte verkauft.
 
A

alwayssearchin

Schönen guten Abend,

Da liegst Du total falsch.
Das ist dann wohl Deine Meinung,denn allein die Tatsache, dass die Möglichkeit besteht, dass eine Enteignung möglich ist, setzt die Wahrscheinlichkeit für mich nicht auf 0.


Dir entsteht ein Schaden von 0! (bis auf einen Umzug - dafür aber ein neues Haus)
Nun ein Umzug ist nicht gerade einfach, wenn man sich denkt, dass das erworbene Grundstück mit mehr als 100000 vorangegangenen Fragen (bei der Ausführung war ja Matthew schon hilfreich) eigentlich die endstation sein sollte.


Beide Grundstücksvarianten weisen absolut dasselbe Risiko aus. Da ist keinerlei Unterschied.
Ist es bei einem Erbbaurecht nicht typischerweise so, dass das Haus +- 100 Jahre auf dem Grundstück stehen darf und dann der Eigentümer des Grundstücks das Haus erwerben darf? (lass mich raten, wenn die Antwort darauf ja ist, bekomme ich ja dem "Verkehrswert?)




Du stehst dir und einem etwaigen Hauswunsch damit selbst im Weg. Alle möglichen Bauwilligen wägen ab.........
Woher weißt du, dass ich mir mit Überlegungen ( welcher Art auch immer) im Weg stehe, wenn doch die Überlegungen um den Erwerb eines Grundstücks gehen?

Woher weißt du auch, ob ich mir den Großteil der Fragen die du aufgeführt hast nicht schon vorab gestellt habe?


Liebe Grüße
 
N

nordanney

Das ist dann wohl Deine Meinung,denn allein die Tatsache, dass die Möglichkeit besteht, dass eine Enteignung möglich ist, setzt die Wahrscheinlichkeit für mich nicht auf 0.
Dann darfst Du gar nicht bauen, egal wo in der Welt (gerade in anderen Ländern nicht). Außerdem darfst Du keinerlei Vermögen haben. Enteignung bezieht sich nicht nur auf Grundstücke.
Ansonsten lies Dich bitte mal in die Gesetzestexte ein. Du sprichst ein so wichtiges Thema an, dass es sogar im Grundgesetz verankert ist.
Und wenn Du die Wahrscheinlichkeit bei größer 0 siehst, dann tust Du mir wirklich leid. Kein Vertrauen in unseren Staat mehr oder hast Du in Deinem Bekanntenkreis so viele Menschen, die bereits enteignet wurden?
Nun ein Umzug ist nicht gerade einfach, wenn man sich denkt, dass das erworbene Grundstück mit mehr als 100000 vorangegangenen Fragen (bei der Ausführung war ja Matthew schon hilfreich) eigentlich die endstation sein sollte.
Die 100.000 Fragen sind Dein Problem. Der normale Bauherr stellt viel weniger und beschäftigt sich mit dem Thema Lage. Damit kann er bereits mit der ersten und wichtigsten Frage eine Enteignung umgehen. Er baut nämlich nicht im Außenbereich oder dort, wo Zugstrecken, Flughäfen oder Autobahnen geplant sind. Er kümmert sich um die wirklich wichtigen Themen.
Ist es bei einem Erbbaurecht nicht typischerweise so, dass das Haus +- 100 Jahre auf dem Grundstück stehen darf und dann der Eigentümer des Grundstücks das Haus erwerben darf? (lass mich raten, wenn die Antwort darauf ja ist, bekomme ich ja dem "Verkehrswert?)
Die Antwort ist Jein. In der Regel gibt es einen Passus, dass der Erbbauberechtigte auch eine Verlängerung des Erbbaurechts bekommen kann. Alternativ eine vereinbarte Entschädigung in Höhe von X% des Verkehrswertes. Ist quasi ein Rückkauf - aber der Erbbaurechtsausgeber muss das Geld aufbringen, um eine veraltete Hütte zu kaufen. Und wenn im Baugebiet plötzlich 150 Erbbaurechte auslaufen, wird das ein teurer Spaß.
Der ursprüngliche Bauherr ist da schon 60 Jahre tot und hat sein "Grundstücksleasing" genossen, da er ansonsten nicht hätte bauen können.
Woher weißt du, dass ich mir mit Überlegungen ( welcher Art auch immer) im Weg stehe, wenn doch die Überlegungen um den Erwerb eines Grundstücks gehen?
Das ist doch nach Deinen Beiträgen nur eine rhethorische Frage, oder? Wenn Du schon bei der Art des Grundstücks solchen Fragen stellst und auf Enteignung rumreitest, die es in normalen Bereichen in D einfach nicht gibt.
 
N

nordanney

P.S. Eine neugierige Frage habe ich noch. Betrifft aber nicht Erbpacht. Hast Du Wertpapiere (insbesondere Aktien oder Aktienfonds)?
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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