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ᐅ Abweichung Gaubenhöhe von Baugenehmigung


Erstellt am: 08.01.20 21:01

Tassimat09.01.20 22:15
Vielen Dank. Ich lese zwar viel hier, aber das Fenster-Forum dann doch zu selten In dem besagten Thread geht es aber um große Fenster über 2m, ich muss ja maximal 1,4 m oder so schaffen, keine Ahnung wo da die Maße angesetzt werden.
Wie gesagt, der Fensterbauer sagte am Telefon spontan was von 25 cm, aber ich glabue das ist einfach das was er immer nimmt. Geht das kleiner??
Tassimat09.01.20 22:27
Tassimat schrieb:

Brüstungshöhe wollte ich eigentlich 0,9 m, Bauordnung sagt, dass 0,8 m reichen ohne Geländer.
Ich muss mich korrigieren: Viel weniger als 0,9 m geht nicht bei der Dachschräge
pffreestyler10.01.20 10:44
O-Ton des Ingenieurs, der bei uns den Bebauungsplan erstellt hatte, auf die Frage der maximal Höhe des Hauses über Straßenniveau: 20 cm zu hoch sind kein Problem, das misst niemand nach.

O-Ton aus dem Bauamt auf die Frage 9 x 6 Garage etc. genehmigungsfrei: wenn wir vom Vermesser mitgeteilt bekommen, dass die Garage 9,40 x 6,10 misst, kommt keiner von uns raus und macht Ärger. Man sollte es nur nicht übertreiben.

Der Umgang mit dem Thema ist natürlich von Kreis zu Kreis unterschiedlich, aber bei uns wäre das kein Problem gewesen. Wir haben alles eingehalten, da es auch so regelkonform geplant ist/war, aber ich hätte wohl eher keine großen Bauchschmerzen gehabt, es zu machen, wenn dem ein großer Nutzen gegenüber steht. Haben aber halt auch nur uns bekannte Nachbarn im Neubaugebiet, wo definitiv keiner den Mund aufgemacht hätte.

PS: Dass nerven zu schnellerer Bearbeitung führt, kann ich bestätigen.

PPS: Wir haben z.B. überall 22 cm Rolllädenkästen. Fensterhöhe von 1,1m - 2,1m. 20 cm sollten dann ja wohl funktionieren, wenn bei uns für 2,1m Fenster ein 22 cm Kasten genügt. Haben kleine Alulamellen.
Tassimat10.01.20 12:53
Die Architektin meinte, man könne anstatt eines 90x120 Fenster auch ein 120x90 Fenster einbauen. Kann das sein?
Scout10.01.20 13:06
Klar doch- wenn man es um 90° dreht geht das locker
Wenn das der zweite Rettungsweg ist dann schau diesbez. in der Landesbauordnung deines Bundeslandes nach.

in BY etwa


"Fenster, die als Rettungswege nach Art. 31 Abs. 2 Satz 2 dienen, müssen in der Breite mindestens 0,60 m, in der Höhe mindestens 1 m groß, von innen zu öffnen und nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein. 2Liegen diese Fenster in Dachschrägen oder Dachaufbauten, so darf ihre Unterkante oder ein davor liegender Austritt von der Traufkante horizontal gemessen nicht mehr als 1 m entfernt sein."
Tassimat10.01.20 13:15
Schon klar, dort steht lediglich für NRW:

"(5) Fenster, die als Rettungswege nach § 33 Absatz 2 Satz 2 dienen, müssen im Lichten mindestens 0,90 m x 1,20 m groß und nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein. "
fenstergaragerettungswegefußbodenoberkante