ᐅ Abweichung Gaubenhöhe von Baugenehmigung
Erstellt am: 08.01.20 21:01
Scout 10.01.20 13:49
naja, da nirgends defniert ist was davon Breite und was Höhe ist erfüllst du den Wortlaut mit einem 120 x 90 Fenster ganz genau.
11ant 10.01.20 14:49
Tassimat schrieb:
Die Architektin meinte, man könne anstatt eines 90x120 Fenster auch ein 120x90 Fenster einbauen. Kann das sein?Wenn die Vorschrift dazu nicht bestimmter ist, dann formell wohl ja. Allerdings würde ich den Zweck eines solchen Rettungsweges nicht vergessen: stell´ Dir also vor, der Dich rettende Feuerwehrmann in voller Montur inklusive Atemgerät würde sich mal eben so um 90° drehen Tassimat 13.01.20 13:29
Die Stadt sagt es sei egal, ob 90x120 oder 120x90. Beides darf ich problemlos als Rettungsweg bauen. Muss der Feuerwehrmann tatsächlich 90° gedreht hinein. Natürlich mit maximalem Abstand von 1 m vom Korb zum Fenster
hanse987 13.01.20 16:46
In der MBO ist keine Richtung bei den 120x90cm vorgegeben. Was in der Hinsicht wichtig ist, ist dass die 120x90cm lichte Maße offenes Fenster sind und nicht Rohbaumaß. Das Fluchtwegsfenster kann sogar einen Mittelpfosten haben, aber da kenne ich aktuell nicht das Mindesmaß.
11ant 13.01.20 19:31
hanse987 schrieb:
Das Fluchtwegsfenster kann sogar einen Mittelpfosten haben, aber da kenne ich aktuell nicht das Mindesmaß.Dasselbe, als lichtes Maß des größeren Flügels, würde ich sagen. Tassimat 13.01.20 21:02
Nene, irgendwo habe ich tatsächlich gelesen, dass man wohl noch mal unterteilen könnte. Mit einem festen Mittelpfosten. Keine Ahnung ob das stimmt, habe ich auch nicht vor. Den Pfosten kann man mit einem Flügel mit öffnen.
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