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Erstellt am: 06.01.2022 14:07

pagoni2020 15.01.2022 20:52
Myrna_Loy schrieb:

Aber einen Mangel gezeigt bekommen und zu sehen und zu erkennen, was der für Konsequenzen hat, das können die wenigsten Laien. Bei ü200 qm zu sanierende Fläche - bei den gehobenen Ansprüchen - ist es klug, da mal einen Experten für Altbausanierung gründlich schauen zu lassen und sich auch die Erlaubnis zu holen, mal hinter eine Vorbauwand an einer kritischen Stelle schauen zu lassen.
Ja absolut, daran besteht kein Zweifel.
Ich hatte lediglich erwähnen wollen, dass es dennoch geboten ist, vwerkäuferseits einen bekannten Mangel mitzuteilen. Das schließt jedoch keinesfalls aus, dass der Käufer dem Pferd vorher mal genau ins Maul schauen sollte 🤨

tomtom79 15.01.2022 20:59
Ostseefan12 schrieb:

Bei Richter Alexander Hold vielleicht.
Vermutlich hast du den zu oft geschaut sonst würdest du so ein Quatsch von dir lassen.

Tassimat 15.01.2022 22:12
Aber erstmal muss man dem Verkäufer nachweisen, dass er von einem Mangel gewusst hat. Ist igendwas versteckt hinter dem ganzen Holz, dann hat man schlechte Karten im Nachhinein. Noch schlechter wird es, wenn irgendwelche Erben oder sonstwer ein Haus verkauft, in dem er nicht die letzten Jahre selber gewohnt hat.

Ostseefan12 16.01.2022 00:04
pagoni2020 schrieb:

Das ist mir dann aber doch etwas zu süffisant.
Aucnh wenn es im Nachhinein schwierig sein mag, sei Recht einzufordern oder es zu bekommen bedeutet es jedoch nicht, dass es erlaubt sei, bekannte Mängel zu verschweigen. In einem Rechgtsgeschäft euinen Mangfel zu verschweigen bedeudet eine Täuschung und im Rechtsverkehr ist diese von gesetzeswegen strafbar. Und Ja......es laufen dennoch viele Täuscher frei durch die Gegend, was ihre Taten dadurch aber noch lange nicht legal macht.
Mord ist ja auch strafbar, wenn man nicht erwischt wird, sogar bei Onkel Hold.
tomtom79 schrieb:

Vermutlich hast du den zu oft geschaut sonst würdest du so ein Quatsch von dir lassen.
Das ist doch Unsinn. Ein Mangel ist die Abweichung des Ist-Zustandes vom Soll. Wenn wie besichtigt vereinbart ist, liegt eben kein Mangel vor. Lernt man schon beim kleinen Schein Zivilrecht. Ich bin übrigens Jurist mit der Befähigung zum Richteramt, du auch?

tomtom79 16.01.2022 07:21
Es ging um Verstecke bekannte Mängel und da befreit dieser Satz einfach nicht.

pagoni2020 16.01.2022 07:30
Ostseefan12 schrieb:

Ich bin übrigens Jurist mit der Befähigung zum Richteramt, du auch?
Sofern Du damit mich meinst.....Nein, leider war ich bislang beruflich nur erfolglos und meist unnütz. Müssen bei Dir zuhause eigentlich Alle niederknien, wenn Du in den Raum schwebst? Deine schillernd klingende Berufsbezeichnung in diesem Zusammenhang klingt ja wie das "Ben Gurion" bei Kishon´s Jiddisch Poker 😀.
Ich denke, dass ebenso wie ich darstellen wollte, dass ein Verkäufer grundsätzlich einen ihm bekannten Mangel, also eine gerade sogar halb-richterlich zitierte, bereits bestehende Abweichung des Ist vom Soll, dem Käufer mitteilen muss. Alleine um dem Verkäufer bereits bekannte Mängel ging es; Hohes Gericht, dazu braucht es auch keine bissig-überhebliche Spitzen gegen Forum-User. Sind bei dem genannten "kleinen Schein" die Fächer "Lesen" und "Schönschreiben" heutzutage nicht mehr dabei?
mangelmängel