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ᐅ Abwehr-Angebot, oder sind Hauspreise so teuer geworden?


Erstellt am: 06.01.2022 14:07

Myrna_Loy 15.01.2022 20:02
tomtom79 schrieb:

Dieses Satz gibt es in der Rechtsprechung nicht, es entbindet nicht von der Sachmangel Haftung.

Wenn Mangel bekannt sind müssen sie angegeben werden sonst wird's teuer für den Verkäufer.
ich meinte nicht, dass man damit alle Rechte abgibt, sondern dass man böse Überraschungen bei solchen Objekten durch gute Sachverständige im Vorfeld vermeiden kann. Es macht keinen Spaß, in einer Ruine zu sitzen und den Vorbesitzer zu verklagen, wenn dieser tot ist oder im Altersheim sitzt. Gerümpel versteckt unter Umständen viele Mängel.

Ostseefan12 15.01.2022 20:10
tomtom79 schrieb:

Dieses Satz gibt es in der Rechtsprechung nicht, es entbindet nicht von der Sachmangel Haftung.

Wenn Mangel bekannt sind müssen sie angegeben werden sonst wird's teuer für den Verkäufer.
So simpel ist denn das Thema nicht. Nicht alle Mängel müssen angegeben werden und die Formulierung "WIE GESEHEN " ist natürlich von rechtlicher Bedeutung. Daher ist ein Sachverständiger dringend zu empfehlen. Anschließend sind die typischen Mängel ausgeschlossen, nur arglistig verschwiegene nicht.

tomtom79 15.01.2022 20:13
Ostseefan12 schrieb:

So simpel ist denn das Thema nicht. Nicht alle Mängel müssen angegeben werden und die Formulierung "WIE GESEHEN " ist natürlich von rechtlicher Bedeutung. Daher ist ein Sachverständiger dringend zu empfehlen. Anschließend sind die typischen Mängel ausgeschlossen, nur arglistig verschwiegene nicht.
Natürlich ist es nicht simpel, aber bekannte Mängel müssen angegeben werden, dass weiter zu erörtern würde den Rahmen Sprengen.

Ostseefan12 15.01.2022 20:17
tomtom79 schrieb:

Natürlich ist es nicht simpel, aber bekannte Mängel müssen angegeben werden, dass weiter zu erörtern würde den Rahmen Sprengen.
Bei Richter Alexander Hold vielleicht.

pagoni2020 15.01.2022 20:38
Ostseefan12 schrieb:

Bei Richter Alexander Hold vielleicht.
Das ist mir dann aber doch etwas zu süffisant.
Aucnh wenn es im Nachhinein schwierig sein mag, sei Recht einzufordern oder es zu bekommen bedeutet es jedoch nicht, dass es erlaubt sei, bekannte Mängel zu verschweigen. In einem Rechgtsgeschäft euinen Mangfel zu verschweigen bedeudet eine Täuschung und im Rechtsverkehr ist diese von gesetzeswegen strafbar. Und Ja......es laufen dennoch viele Täuscher frei durch die Gegend, was ihre Taten dadurch aber noch lange nicht legal macht.
Mord ist ja auch strafbar, wenn man nicht erwischt wird, sogar bei Onkel Hold.

Myrna_Loy 15.01.2022 20:47
pagoni2020 schrieb:

Das ist mir dann aber doch etwas zu süffisant.
Aucnh wenn es im Nachhinein schwierig sein mag, sei Recht einzufordern oder es zu bekommen bedeutet es jedoch nicht, dass es erlaubt sei, bekannte Mängel zu verschweigen. In einem Rechgtsgeschäft euinen Mangfel zu verschweigen bedeudet eine Täuschung und im Rechtsverkehr ist diese von gesetzeswegen strafbar. Und Ja......es laufen dennoch viele Täuscher frei durch die Gegend, was ihre Taten dadurch aber noch lange nicht legal macht.
Mord ist ja auch strafbar, wenn man nicht erwischt wird, sogar bei Onkel Hold.
Aber einen Mangel gezeigt bekommen und zu sehen und zu erkennen, was der für Konsequenzen hat, das können die wenigsten Laien. Bei ü200 qm zu sanierende Fläche - bei den gehobenen Ansprüchen - ist es klug, da mal einen Experten für Altbausanierung gründlich schauen zu lassen und sich auch die Erlaubnis zu holen, mal hinter eine Vorbauwand an einer kritischen Stelle schauen zu lassen.
mängelstrafbar