Abstandsfläche zwischen zwei Gebäuden

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11ant

11ant

Man sieht keinen Zusammenhang, nur die beiden Grundstücke ohne Straße, Nachbargrundstücke etcetera. Brandschutz spielt natürlich eine Rolle für benachbarte Bauwerke. Liegen die Grundstücke in einem Mischgebiet ?
Ich könnte mir vorstellen, daß bei der Grenzziehung entlang der Gebäudekante von B eine Abstandsflächenübernahme auf das Grundstück A eingetragen wurde.
 
E

Escroda

Ok... werde ich mal dort nachfragen.
Lieber nicht.
Ob die Abstandsflächen eingehalten sind, wird von den Bauaufsichtsbehörden grundsätzlich nicht mehr geprüft, sondern liegt im Verantwortungsbereich der Beteiligten.
Quelle: Website des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (Suchmaschine: Bayern grundstücksteilung)
Aktuell würde ich behaupten, dass es sich bei der südlichen Wand um keine Brandwand handelt.
Korrekt, es sei denn, es handelt sich um ein Spezialfenster, welches den Anforderungen an eine Brandwand genügt.
Mich würde interessieren, welchen Abstand ich zum Gebäude B wahrscheinlich einhalten muss?
Wenn sich die Abstandsflächen nicht überlappen, die Tiefe von T1, nach deinen Angaben also 5m. Ansonsten T1+T2.
Skizze_A.png

Würde es mir etwas bringen, wenn man die südliche Wand (Gebäude B) zu einer Brandwand macht?
Für die Abstandsfläche nicht, aber für die Zulassung einer Abweichung vielleicht schon.
Und das wurde AUF der Grundstücksgrenze erlaubt???
Es ist verboten, aber in Bayern muss es keiner erlauben.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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