W

Warning: Undefined array key "username" in /www/htdocs/w01d981c/backend.hausbau-forum.de/frontend/index.php on line 357
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Abstand Doppelhaushälfte Zwerggiebel


Erstellt am: 25.02.2011 09:28

Bauexperte 25.02.2011 09:28
Hallo,
Perlenmann schrieb:
obwohl wir mit mehreren Hausfirmen in der Planung immer mit Zwerggiebeln geplant haben, gibt es jetzt vom Bauamt ein Stopp. Die Nachbarin muß uns genehmigen das wir die Zwerggiebel bauen dürfen, was sie nicht tut. Wir unterschreiten die 3m Grenze. Zählt das überhaupt bei einer Doppelhaushälfte?
Eine Gaube wäre aber möglich bei gleichen Maßen?!
Gibt es da seit diesem Jahr eine Änderung? Ich blick in der Bauordnung nicht durch. Bauland ist NRW
Bei DH-Partnern ist es in der Regel so dass, sofern im Bebauungsplan keine anderen Parameter vermerkt sind, beide Partner sich abstimmen müssen; häufig muß zudem eine wechselseitige „Angrenzerzustimmung“ von beiden Partnern unterschrieben werden. Wenn Du in die textl. Festsetzungen zu Deinem Grundstück schaust (warum btw. haben das Deine Anbieter bisher nicht getan?) wirst Du die genauen Vorgaben zu den verschiedenen Dachaufbauten finden. Bewegst Du Dich innerhalb dieser Vorgaben, kann die Nachbarin der Gaube/Zwerchgiebel nicht widersprechen.

Freundliche Grüße

perlenmann 25.02.2011 09:44
Ich hab kA von sowas. Dafür habe ich ja ne Firma. Die sagen das es eine neue Regelung gibt. Die Firma hatte alle Unterlagen zum Objekt. Aber das Bauamt selber sagt, Zwerggiebel brauch ich ne Genehmigung, Gaube nicht? Wo ist da der Unterschied?

Bauexperte 25.02.2011 10:43
Hallo,
Perlenmann schrieb:
Ich hab kA von sowas. Dafür habe ich ja ne Firma. Die sagen das es eine neue Regelung gibt.
Und nach der Reaktion des Bauamtes kommen Dir keine Zweifel?
Perlenmann schrieb:
Die Firma hatte alle Unterlagen zum Objekt. Aber das Bauamt selber sagt, Zwerggiebel brauch ich ne Genehmigung, Gaube nicht? Wo ist da der Unterschied?
Dachgauben sind Dachaufbauten für stehende Fenster, die in allen Teilen auf dem Dach und nicht ganz oder teilweise vor oder auf einer Außenwand errichtet sind => konstruktiver Bestandteil des Daches. Bei Zwerchgiebeln fällt eine Abstandsfläche jeweils in der gegenüberliegenden und seitlichen Richtung an. Damit sind im innerstädtischen Bereich die aufwendigen Dachaufbauten wegen der seitlichen Abstandsflächen so nicht zulässig, sondern nur die echten Gauben als privilegierte Dachaufbauten.


Freundliche Grüße



perlenmann 25.02.2011 11:16
Sorry, aber was sind stehende Fenster?

Also gab es diesbezüglich keine Bauverordnungsänderung, sondern meine Firma hats verbockt? Ich habe ja aber die Pläne mit Giebel von mir und Firma bestätigt. Wie sieht das aus, was kann ich jetzt von der Firma verlangen? Oder kann die sich da rauslümmeln?
Wie ist der Preisunterschied zwischen einer vergleichbaren Gaube und nem Giebel? Krieg ich Geld zurück, oder müßte die Firma evtl. Mehrkosten selber tragen?

Was ich an der Sache nicht verstehe, es sind doch beides Erhöhungen im Dach wo Fenster drin sind. Warum einmal mit Abstand und bei der Gaube ist es anders?

Wie es Bauamt jetzt sagt, könnten wir die Gaube sogar 1,20m ans Nachbarhaus ran bauen. Bzw 50% vom Dach also 4m breit, macht 2m Abstand. Komme also näher.
Unsere Nachbarin will das nicht wegen Ihrer Solaranlage. Die beschatte ich doch dann dadurch nochmehr.

perlenmann 25.02.2011 11:46
Hehe, gerade Anruf bekommen, das wir noch breiter werden passt Ihr nicht. Sie erlaubt den Giebel jetzt doch!

Danke Bauexperte

Jurki03 04.05.2011 23:27
Hallo,
wir haben ähnliche Sorge!
Haben eine Doppelhaushälfte. Unser Nachbar hat bereits Gauben beidseitig über die gesamte Länge des Dachs ausgebaut. Abstand zu unserer Hälfte ca. 1m nicht mehr. Das war vor unserer Zeit und der hat wohl auch keine Einverständniserklärung der damaligen Besitzer benötigt... Soweit so gut.
Jetzt wollen wir die gleichen Gauben auf unserem Dach raus ziehen. Nach einem Gespräch mit dem Bauamt, habe ich jetzt Sorge, dass wir die Genehmigung nicht wie gewünscht bekommen. Die Aussage des Bauamt. war, dass wir mindestens 3m Abstand halten müssen, von der Grenze wohlgemerkt. Oder direkt an die Grenze bauen müssten. Also an die Grenze zubauen wäre noch besser für uns, da wir noch mehr Raum gewinnen würden. Die Logik dahinter erschließt sich mir nicht ganz. Also entweder ich darf aus Brandschutzverordnung nicht näher ran, dann darf ich doch auch nicht an die Grenze...
Das ganze hat der Beamte aber so schwammig ausgedrückt, das hat uns eigentlich mehr Kopfschmerzen bereitet als geholfen, da er schon angekündigt hat, dass es nicht selbstverständlich ist, dass wenn eine Hälfte bereits Gauben hat die andere das auch darf. Hat jemand damit jüngst Erfahrungen gemacht? Bzw. wie sieht es aus, wenn die Gauben die Brandschutzkonform gebaut werden?
Wir werden dem Bauamt weiter auf die Pelle rücken, aber die Mühlen der Beamten mahlen bekanntlich etwas langsam(er)...

Gracias für Beiträge und Erfahrungswerte
gaubendachaufbautenbauamtfenstergiebelgenehmigung