Folgende Situation, wir besitzen noch ein Grundstück auf dem ein akut einsturzgefährdetes 500 Jahre altes Jura-Haus mit angebautem Stadl steht. Es besteht kein Denkmalschutz. Es ist seit 20 Jahren unbewohnt. Das Grundstück wurde vor 20 Jahren geteilt und die Trennung verläuft mitten durch den Stadl. Jetzt wollen wir unsere Hälfte (der erschlossene Teil auf dem das Haus steht) gerne verkaufen. Käufer gebe es genug aber der Besitzer der anderen Hälfte will nicht verkaufen und will auch einem Abriss des Stadl nicht zustimmen.
Ein Teilabriss kommt nicht in Frage da hierfür ein Bauantrag für den Stadl nötig wäre welcher aus Sicht der Statik unmöglich ist.
Somit verhindert die Sturheit des Nachbarn jegliche Nutzung des Grundstücks. Das Wohnhaus auf unserer Seite liegt ca. 1m von der öffentlichen Straße entfernt. Als letzte Notlösung ziehe ich jetzt eine Abrissverfügung gegen mich selbst in Betracht wegen Gefahr für Leib und Leben da daß Haus und der Stadl jederzeit einstürzen können. Somit wäre der Weg für einen Verkauf frei.
- Wie schwer ist es solch eine Verfügung zu erwirken?
- Kann ich als Eigentümer solch eine Verfügung überhaupt anstoßen?
- Wie gehe ich am besten vor?
greetz
Ein Teilabriss kommt nicht in Frage da hierfür ein Bauantrag für den Stadl nötig wäre welcher aus Sicht der Statik unmöglich ist.
Somit verhindert die Sturheit des Nachbarn jegliche Nutzung des Grundstücks. Das Wohnhaus auf unserer Seite liegt ca. 1m von der öffentlichen Straße entfernt. Als letzte Notlösung ziehe ich jetzt eine Abrissverfügung gegen mich selbst in Betracht wegen Gefahr für Leib und Leben da daß Haus und der Stadl jederzeit einstürzen können. Somit wäre der Weg für einen Verkauf frei.
- Wie schwer ist es solch eine Verfügung zu erwirken?
- Kann ich als Eigentümer solch eine Verfügung überhaupt anstoßen?
- Wie gehe ich am besten vor?
greetz
bon1980 schrieb:
Also in meinem Heimatort hat ein historischer, denkmalgeschützter Hof seltsamerweise 3 Mal innerhalb mehrerer Jahre gebrannt. Jetzt steht da ein riesiger Edeka... 🙄Ominös. Kontakte? 😀bon1980 schrieb:
Also in meinem Heimatort hat ein historischer, denkmalgeschützter Hof seltsamerweise 3 Mal innerhalb mehrerer Jahre gebrannt. Jetzt steht da ein riesiger Edeka... 🙄Ja sowas ist echt schrecklich.Gerade die Bauern sind da oft ganz schlimm getroffen.
Wenn's passt.
Es gibt neue Erkenntnisse, so wie es sich im Moment darstellt gehört der Schuppen uns, obwohl er auf dem Nachbargrundstück steht. Im Grundbuch ist für unsere Flurnummer ein Wohnhaus + Nebengebäude eingetragen mit dem Hinweis eines Überbaus auf die andere Flurnummer (mit Angabe der überbauten m²). Das Nachbargrundstück ist nur als Gartenland eingetragen. Nach Baugesetzbuch heißt das der Schuppen ist nur ein geduldeter Überbau und verbleibt demnach auch im Eigentum des Grundstücks von welchem aus der Überbau stattfand. Der Nachbar könnte wohl eine Rente für den Überbau verlangen, oder von uns verlangen das wir ihm die überbaute Fläche abkaufen, zu dem Preis der zu Zeiten des Überbaus gültig war. Das war irgendwann um 1600 n. Chr......... 🙂
Jetzt können wir (nach rechtlicher Prüfung durch Anwalt) einfach abreißen ohne Zustimmung. Viel besser ist aber das wir sogar diesen geduldeten Überbau für ein neues Haus nutzen können (was wir ja nicht wollen, aber ein zukünftiger Käufer freut sich über 64m² mehr Grundfläche!) wenn wir die Grundmauern des Überbaus erhalten.....hach, Freude steigt in mir auf!
Jetzt können wir (nach rechtlicher Prüfung durch Anwalt) einfach abreißen ohne Zustimmung. Viel besser ist aber das wir sogar diesen geduldeten Überbau für ein neues Haus nutzen können (was wir ja nicht wollen, aber ein zukünftiger Käufer freut sich über 64m² mehr Grundfläche!) wenn wir die Grundmauern des Überbaus erhalten.....hach, Freude steigt in mir auf!
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