Wasserspeicher passt nicht an geplanter Stelle

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I

ILWJ

Hallo zusammen,

kurz gefragt:
Haben wir Anspruch darauf das der Wasserspeicher an der Stelle steht, wie er im Vertrag (Zeichnung) abgebildet und besprochen ist?

Hintergrund:
800L Pufferspeicher ist Bedingung für Trinkwasserstation die gekauft wurde, passt aber nicht unter die Treppe.
Das Haus ist eng geplant und ein anderer Ort für den Speicher ist für uns unmöglich, laut Bauträger zumutbar.
Die einzige Alternative unter der Treppe ist ein 400L Speicher, dann aber ohne Trinkwasserstation.

Aus meiner Sicht ist so die Leistung der Station und des Puffers nicht geleistet?
Daher muss aus meiner Sicht mindestens der Preis für die Station inkl. Montage gutgeschrieben werden?

Der Bauträger bietet mir eine Gutschrift von 500,- € an, da sich seine Kosten um diesen Betrag reduzieren würden.

Vielen Dank für eure Hilfe!
ILWJ
 
B

Bauexperte

Hallo,

Hintergrund:
800L Pufferspeicher ist Bedingung für Trinkwasserstation die gekauft wurde, passt aber nicht unter die Treppe.
Das Haus ist eng geplant und ein anderer Ort für den Speicher ist für uns unmöglich, laut Bauträger zumutbar.
Welchen anderen Aufstellort hat Dein Anbieter im Sinn?

Die einzige Alternative unter der Treppe ist ein 400L Speicher, dann aber ohne Trinkwasserstation.
Vlt. schilderst Du einmal genauer die Technik, welche Du verbauen möchtest. Und für mich, wenn es Dir nichts ausmacht, weshalb Du eine Trinkwasserstation haben möchtest. Ich finde die Kosten sind empfindlich hoch, dafür, das ein Schluck Wasser vorgewärmt aus der Leitung fliest; dafür gibt es beinahe schon eine Brauchwasser-Wärmepumpe.

Aus meiner Sicht ist so die Leistung der Station und des Puffers nicht geleistet?
Das kommt darauf an, welche Erwartungen Du an den Pufferspeicher hast.

kurz gefragt:
Haben wir Anspruch darauf das der Wasserspeicher an der Stelle steht, wie er im Vertrag (Zeichnung) abgebildet und besprochen ist?
Das läßt sich pauschal nicht beantworten. Wenn ein 800-l-Speicher nicht an angedachter Stelle - infolge Platzmangel - zu verbauen ist, muß der Anbieter Dir Alternativen aufzeigen. Wenn Du die Alternative aus persönlichen Gründen ablehnst, stehst Du im Dilemma, weil 2 Meinungen konträr aufeinander treffen.

Wer hat den den ursprünglichen Aufstellort angedacht? Dein Entwurfsplaner oder Dein Anbieter?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 30.04.2024
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