Grenzstein temporär entfernen

4,70 Stern(e) 3 Votes
M

MarcusBW

Hallo,

mein Nachbar erstellt gerade sein Streifenfundament für seine Fertiggarage, welche direkt auf der Grundstücksgrenze stehen soll. Damit er schön ausbuddeln konnte, hat er den Grenzstein entfernt und mit Schnurgerüsten die ursprüngliche Position kenntlich gemacht.

Darf er das überhaupt? ich dachte immer der Grenzstein ist "unantastbar". Ausschlisesslich das Katasteramt oder beauftragte Vermessungsingenieure dürfen da ran.

Danke,
MarcusBW.
 
B

Bauexperte

Hallo,

das Entfernen und Einbringen von Grenzmarken, also auch von Grenzsteinen, durch unberechtigte Personen oder Firmen ist eine Ordnungswidrigkeit. Kein Nachbar und keine Baufirma ist hierzu berechtigt, auch kein Vermessungsbüro für Ingenieurvermessung. Diese Arbeiten dürfen nur von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchgeführt werden.

Für NRW § 7 (3) VermKatG NRW

Freundliche Grüße
 
F

funnyvondannen

oh, das ist ja hochinteressant. gut dass ich das hier lese, ich wollte nämlich unseren grenzstein auch kurzzeitig umsetzen. ich finde das zwar irgendwie bürokratische schikane, verstehe es aber auch. schließlich könnte man sonst was weiß ich für einen schindluder betreiben.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42347 Beiträgen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben