Grundriss-Optimierung: schmales 148 m2 Einfamilienhaus auf 504 m2 Grundstück

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11ant

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Anders als bei anderen Projektentwicklern, die teilweise bei Baufirmen angestellt zu sein scheinen, konnten wir die Baufirma in diesem Falle selbst wählen.
Finanzämter dürfen nicht beraten, müssen jedoch Auskunft erteilen. Schildert also die Konstellation und fragt, ob in diesem Fall der Hauspreis in die Grunderwerbsteuer einbezogen wird. Ich bin mir sicher nein, aber meine Ansicht ist dabei nicht verbindlich.
Vielen Dank @ypg und @11ant für die ausführlichen Warnungen zum Thema Eingeschossigkeit, auch in Bezug auf die Statik. Wenn meine Ansprechpartner aus dem Weihnachtsurlaub zurück sind, werde ich das klären. Virtus hat eigentlich viel Erfahrung mit dem Bau von genehmigungsfähigen eingeschossigen Häusern in Hamburg, mich wundert, dass sie beim Prüfen des Entwurfes nicht gemeckert haben.
Zu meckern gibt es vermutlich auch nichts, aber ein Hinweis wäre angebracht gewesen. Die Planer kennen sich oft gut aus und wissen, daß die Kunden möglichst viel Stehhöhe haben wollen. Meine Vermutung geht dahin, daß eine maximale Ausschöpfung der Nichtvollgeschossigkeit ausgetüftelt wurde, die jedoch nur unter unveränderten Bedingungen funktioniert. Also, daß es rechnerisch so wie gezeichnet (mit Hängen und Würgen und quietschenden Reifen) kein Vollgeschoss ist, bis - und dieses Ereignis steht wohl noch aus - der Statiker sagt: "die in die Stirn gezogene Mütze geht nicht, ich brauche Giebelwände für die Mittelpfetten". Wenn man jedoch das Dach entwalmt und es zum Satteldach macht, kommen im Bereich der Dreiecke einige hundert Liter Raum hinzu und machen einen Strich durch die Rechnung des Nichtvollgeschossigkeitsnachweises. Als erfahrenem Planer und Planungskritiker schrillen daher bei mir die Alarmglocken, wenn ich die Kombination "Walm auf Kniestock" sehe und dann auch noch von "Nichtvollgeschossigkeit" lese.
Es mag sein, daß das Dach für eine Nichtvollgeschossigkeit eventuell "nur" zwanzig Zentimeter tiefer gelegt werden muß, um es ohne Gefährdung der Nichtvollgeschossigkeit entwalmen zu können. Aber das macht dann eben traufennah die Stehhöhe "fast einen Kopf kürzer". Deshalb sei man stets auf der Hut vor der Ausreizung von Nichtvollgeschossen !
Da ist dann "vorprogrammiert", daß die Gefahr des Striches durch die Rechnung vor dem Senf des Statikers noch nicht erkennbar ist: das Dilemma lautet also "Baugenehmigung oder Statik ?", denn (nach meiner Einschätzung) könnte der Entwurf (gerade gerade gerade so) genehmigungsfähig sein, nur eben statisch nicht baubar; und wenn man das andere heilt, zerstört man das eine. Der mögliche Ausweg (entwalmtes / versatteltes Dach, allerdings tiefergelegt) kostet dann eben Stehhöhe. Ein magisches (Giebel)dreieck gewissermaßen. Die haben bei Virtus wohl keine Leute wie mich, regelrecht schlecht macht sie das aber noch nicht.
Virtus hat eigentlich viel Erfahrung mit dem Bau von genehmigungsfähigen eingeschossigen Häusern in Hamburg,
In genau dieser Erfahrung wird der Hund begraben liegen - es wird eben auf des Messers Schneide mit dem Feuer gespielt; wenn man sich da verzockt, platzt die Rechnung wie eine Seifenblase.
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2025
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