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ᐅ Baden-Württemberg - Welche Brüstungswandhöhe ist zulässig?

Erstellt am: 26.01.24 11:43
S
SandyBlack
S
SandyBlack
26.01.24 11:43
Hallo zusammen,

wir haben eine Brüstungswand an der Treppe, die von OK Fertigfußboden 1,10 Meter hoch ist. Es ist eine gerade Treppe.
Wir überlegen die Brüstung auf 90 cm zu kürzen - in der Annahme, dass dies die vorgeschriebene Höhe ist.
Unser Bauleiter sagte uns, dass die vorgeschriebene Höhe mittlerweile bei 1,05 Meter liegen würde.
Wir bauen in Baden-Württemberg.
Kann jemand was zur vorgeschriebenen Höhe sagen?
Wir haben zwei Kleinkinder - deren Sicherheit hat oberste Priorität.
Wir können uns jedoch schwer vorstellen, dass die Sicherheit bei 90 cm Höhe eher gefährdet ist.
Wie seht ihr das?

LG
T
Tolentino
26.01.24 12:01
Bei sowas ist die einfache Gegenfrage, in welcher konkreten Vorschrift das zu finden ist, leicht zu stellen und führt die Behaupter regelmäßig zum Einlenken.

Ich finde nur Landesbauordnung, die sich zu konkreten Höhen gar nicht auslässt, sowie die dazugehörige Ausführungsverordnung (LBOAVO) die 0,9m bzw 0,8m (bei 20cm Brüstungstiefe) vorschreibt. Es ist nicht auszuschließen, dass es irgendeine zusätzliche Norm gibt, die 1,05m vorschreibt. Aber die sollte er euch benennen können und ebenso die Anwendbarkeit auf euren Bau (Gewerbe hat manchmal strengere Normen).
A
andimann
26.01.24 12:02
In Wohngebäuden ist die Mindesthöhe eigentlich 90 cm. Das findest du auch so im Netz. Frage den Bauleiter doch mal, wo das steht mit den 105 cm.
Wir haben hier auch 90 cm, das hat gut gereicht. Wichtig ist, dass in der Brüstung keine Querstreben sind, die die Kleinen als Leiter benutzen können.

Generell ist höher mit kleinen Kindern natürlich besser. Die kleinen Racker ziehen sich ja auch gerne mal an so einer Brüstung hoch und können zum Teil erstaunliche Höhen überwinden. Ich habe bei meinen Kindern einige Male echt gestaunt, wo die überall drüber gekommen sind.

Viele Grüße,

Andreas
S
SandyBlack
26.01.24 12:17
Die Norm auf die er sich bezieht werde ich mir auf jeden Fall noch geben lassen.
Wir fragen uns jetzt nur, ob wir mit der Kürzung ein unnötiges Risiko für die Sicherheit eingehen bzw. ob die 20 cm tiefer optisch überhaupt auffallen würden.
Es ist eine durchgehende Brüstungswand aus Holz und mit OSB verkleidet. Also Streben zum Hochklettern gibt es keine.
Unsere Große - 3 Jahre - ist jetzt knapp ein Meter. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass sie sich eine 90 cm hohe Wand hochstemmen kann... Aber klar mit 5 oder 6 kann das schon ganz anders aussehen. Vielleicht machen dann 20 cm höher doch den Unterschied...
N
Nida35a
26.01.24 13:11
Wenn Mama mit der Kaffeetasse auf den Küchenschränken sitzt,
sitzen unsere 3 jährigen Enkel ruckzuck daneben, ohne Kletterhilfe
J
jens.knoedel
26.01.24 13:31
SandyBlack schrieb:

Die Norm auf die er sich bezieht werde ich mir auf jeden Fall noch geben lassen.
Nö, wirst Du nicht - die gibt es nämlich nicht.
SandyBlack schrieb:

ob die 20 cm tiefer optisch überhaupt auffallen würden.
Das tun sie.
SandyBlack schrieb:

ob wir mit der Kürzung ein unnötiges Risiko für die Sicherheit eingehen
Sehe ich nicht.
SandyBlack schrieb:

Wir haben zwei Kleinkinder - deren Sicherheit hat oberste Priorität.
Ihr habt schon hohe Sicherheit dadurch, dass Ihr kein Treppengeländer klassisch macht. Davon abgesehen muss man es mit der Sicherheit auch nicht übertreiben - Sicherheit ja, überbehütet mit Helikoptereltern nein.
Und wenn ein Kind klettern will, dann tut es das auch. Egal ob 70cm, 90cm oder 130cm. Und umgekehrt passieren Dinge, mit denen Du nie rechnest (eine meiner Zwillinge ist als Kleinkind von der Couch geklettert und hat sich mit dem Arm kräftig abgestützt ==> Armbruch war die Folge bei einer Höhe von 40-45cm).

Ich finde die 110cm persönlich deutlich zu hoch. Das wir eine massive, hohe Wand, die Ihr an der Treppe baut. Ob es dann 90 oder 95cm werden ist egal, aber das wirkt ganz anders. Mein Treppenabgang zum Souterrainraum der Kids hat auch nur 90cm. Viel mehr sieht blöd aus.
brüstungswandtreppebauleiter