Na das halte ich im Einfamilienhaus dann doch für übertrieben. Das ist ja keine öffentliche Konzerthalle, wo sich die Leute die Treppe hoch und runter drängeln. Das interessiert das Amt kaum bis gar nicht, ob Du hier 10cm abweichst.Die Baugenehmigung gilt grundsätzlich für das in den zeichnerischen Erläuterungen des Antrages beschriebene Gebäude. Das Material ist der Baubehörde dabei nicht wichtig, aber von Steigungsanzahl und -maß würde ich nicht abzuweichen empfehlen.
Ja, die Laufrichtung umkehren würde noch gehen.Wenn ich das auf Deinem Grundriss richtig sehe, wäre eine weitere Stufe kaum ein Problem, wenn Du die Laufrichtung umkehrst. Ist das noch möglich?
Vieles stört oft dem Anschein nicht.es würde mich kaum stören