ᐅ Balkon über Baugrenze
Erstellt am: 14.09.11 14:51
Hallo,
wir haben auf unserem Grundstück (jedenfalls bald unser Grundstück ) rundherum diese 3 Meter Bebauungsgrenze (ist ja glaube ich gesetzlich so geregelt). Wir haben in unserer aktuellen Planung einen Balkon der vermutlich über diese 3-Meter Grenze hinausragen würde.
Kann mir jemand sagen ob das erlaubt ist? Oder ist dies keine Frage die man generell beantworten kann?
Vielen Dank schon mal!
Gruß
Tatze
wir haben auf unserem Grundstück (jedenfalls bald unser Grundstück ) rundherum diese 3 Meter Bebauungsgrenze (ist ja glaube ich gesetzlich so geregelt). Wir haben in unserer aktuellen Planung einen Balkon der vermutlich über diese 3-Meter Grenze hinausragen würde.
Kann mir jemand sagen ob das erlaubt ist? Oder ist dies keine Frage die man generell beantworten kann?
Vielen Dank schon mal!
Gruß
Tatze
Hallo Tatze,
die 3m-Regelung trifft die sog. Abstandsflächengrenze zum Nachbargrundstück.
I.d.R. darfst du in diesem Bereich nichts bauen, da ansonsten deine Abstandsfläche im Nachbargrundstück liegt.
Solltest du dich jetzt mit deinem neuen Nachbarn gut verstehen, kannst du Ihn vielleicht davon überzeugen, dass er einer Überbauung sprich Übernahme einer Abstandsfläche zustimmt.
Aber lass dich am besten hierzu von deinem Architekten beraten, der kennt meistens die örtlichen Gegebenheiten besser.
Gruß
MisterL
die 3m-Regelung trifft die sog. Abstandsflächengrenze zum Nachbargrundstück.
I.d.R. darfst du in diesem Bereich nichts bauen, da ansonsten deine Abstandsfläche im Nachbargrundstück liegt.
Solltest du dich jetzt mit deinem neuen Nachbarn gut verstehen, kannst du Ihn vielleicht davon überzeugen, dass er einer Überbauung sprich Übernahme einer Abstandsfläche zustimmt.
Aber lass dich am besten hierzu von deinem Architekten beraten, der kennt meistens die örtlichen Gegebenheiten besser.
Gruß
MisterL
Hallo,
diese Festlegungen sind der Bauordnung zu entnehmen welche Landesrecht ist. Somit ist die genaue Rechtslage von dem Bundesland in dem das Gebäude errichtet wird abhängig.
In NRW beispielsweise dürfen Balkone bis zu 1,50m vor die Außenwand treten ohne eine eigene Abstandsfläche auszulösen. Müssen aber dennoch 3m von der Grundstücksgrenze entfernt bleiben.
Grüsse w-bpb
diese Festlegungen sind der Bauordnung zu entnehmen welche Landesrecht ist. Somit ist die genaue Rechtslage von dem Bundesland in dem das Gebäude errichtet wird abhängig.
In NRW beispielsweise dürfen Balkone bis zu 1,50m vor die Außenwand treten ohne eine eigene Abstandsfläche auszulösen. Müssen aber dennoch 3m von der Grundstücksgrenze entfernt bleiben.
Grüsse w-bpb
H
Häuslebauer201223.09.11 11:57Wir müssen nur auf der einen Seite die 3m einhalten. Auf der anderen Seite dürfen wir Balkon und Garage direkt bis ans Nachbargrundstück bauen.
Hallo,
Warum musst Du nur auf der einen Seite die 3m einhalten ? Sonderregelung ?
Das mit der Garage ist klar, aber welchen Abstand hat das Haus, wenn der Balkon direkt bis ans Nachbargrundstück geht ?
Gruß
Häuslebauer2012 schrieb:
Wir müssen nur auf der einen Seite die 3m einhalten. Auf der anderen Seite dürfen wir Balkon und Garage direkt bis ans Nachbargrundstück bauen.
Warum musst Du nur auf der einen Seite die 3m einhalten ? Sonderregelung ?
Das mit der Garage ist klar, aber welchen Abstand hat das Haus, wenn der Balkon direkt bis ans Nachbargrundstück geht ?
Gruß
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