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ᐅ Mietminderung Balkon gerechtfertigt?


Erstellt am: 30.03.2022 20:23

Familie HV 31.03.2022 10:41
Ysop*** schrieb:

Ich denke, da hat jemand einen Grund gesucht. Selbst mehrere! Termine zur Fertigstellung absagen und dann Mietminderung fordern, weil nicht fertig - das empfinde ich schon als sehr dreist. Oder ging es um den Zeitraum, als es noch kein Geländer gab?


ja finden wir auch. Nein es ging nicht um den Zeitraum als kein Geländer da war. Wir haben das Geländer Ende letzten Jahres fertiggestellt.

cschiko 31.03.2022 10:51
Also insbesondere wenn ihr belegen könnt, dass sie die Termine abgesagt haben, dann solltest du da sehr gelassen bleiben können. Denn, ohne das es eine Rechtsaussage ist, dürfte es da meiner Meinung nach keine Rechtfertigung für eine Mietminderung geben.

Zur Kündigung wegen Eigenbedarfs, das reine selbsteinziehen genügt da nicht. Es muss ja auch einen wirklichen Bedarf geben, das ist, insbesondere wenn die andere Partei dagegen vorgeht, kein einfaches und ein langwieriges Thema.

Ich würde da wohl erstmal der Mietminderung mit Verweis auf das eigene Zutun widersprechen, ggf. dann mal eine anwaltliche Beratung in Betracht ziehen. Der kann dir sagen, was du und der Mieter unter den gegebenen Bedingungen dürfen und was nicht.

RomeoZwo 31.03.2022 17:58
Also, nachdem ein Mieter dem Vermieter einen Mangel anzeigt, ist dieser verpflichtet den Mangel zu beheben. Dies habt ihr nachweislich mit mehreren Terminen getan. Auf Seiten des Mieters gibt es eine Mitwirkungspflicht. Eine Mietminderung muss der Mieter schriftlich und mit Datum ab wann diese gelten soll erklären. Rückwirkende Mietminderungen sind sehr schwierig.

Aber mal ein anderer Ansatz, ist im Mietvertrag der Balkon erwähnt? Ist eine Wohnfläche angegeben und der Balkon da (tlw.) angerechnet?
Wenn nein (was gut wäre) gilt im Prinzip auch "gemietet wie gesehen" . Ihr habt zwar dem Mieter dann für später einen Balkon zugesagt (hoffentlich ohne genaues Datum), aber er ist nicht Bestandteil der Mietvertrags und somit wäre auch keine Mietminderung möglich.

P.S. Ein nicht nutzbarer Balkon erlaubt eine Mietminderung der Nettokaltmiete von circa 5% . Wenn man den Mieter los werden möchte, kann es helfen eine überzogenen Mietminderung einfach mal unkommentiert laufen zu lassen. Sind dann 2 Monatsmieten Rückstand erreicht hat man als Vermieter das Recht auf fristlose Kündigung.

Familie HV 02.04.2022 15:26
RomeoZwo schrieb:

Also, nachdem ein Mieter dem Vermieter einen Mangel anzeigt, ist dieser verpflichtet den Mangel zu beheben. Dies habt ihr nachweislich mit mehreren Terminen getan. Auf Seiten des Mieters gibt es eine Mitwirkungspflicht. Eine Mietminderung muss der Mieter schriftlich und mit Datum ab wann diese gelten soll erklären. Rückwirkende Mietminderungen sind sehr schwierig.

Aber mal ein anderer Ansatz, ist im Mietvertrag der Balkon erwähnt? Ist eine Wohnfläche angegeben und der Balkon da (tlw.) angerechnet?
Wenn nein (was gut wäre) gilt im Prinzip auch "gemietet wie gesehen" . Ihr habt zwar dem Mieter dann für später einen Balkon zugesagt (hoffentlich ohne genaues Datum), aber er ist nicht Bestandteil der Mietvertrags und somit wäre auch keine Mietminderung möglich.

P.S. Ein nicht nutzbarer Balkon erlaubt eine Mietminderung der Nettokaltmiete von circa 5% . Wenn man den Mieter los werden möchte, kann es helfen eine überzogenen Mietminderung einfach mal unkommentiert laufen zu lassen. Sind dann 2 Monatsmieten Rückstand erreicht hat man als Vermieter das Recht auf fristlose Kündigung.



Danke für dein Feedback.
zum ersten Absatz: bei 10 Terminvorschlägen sind von der Mieterseite 8 abgelehnt worden und 2 von uns. Dies haben wir alles schriftlich per E-Mail. Sie haben dann daraufhin eine Frist gesetzt, wenn bis zum 01.04 der Balkon nicht fertiggestellt ist, werden sie die Miete mindern. (wir haben darauf noch nicht reagiert)

zum zweiten Absatz: der Balkon ist im Mietvertrag nur als Bestandteil erwähnt, aber es gibt keine Angabe der qm Zahl. Wir haben für die Fertigstellung kein genaues Datum genannt, nur mündliche Angaben gemacht, dass der Balkon in ein paar Monaten fertiggestellt wird.

zum dritten Absatz: Ab wann gilt denn ein Balkon als nicht nutzbar? Denn grundsätzlich kann man den Balkon begehen und nutzen.
Müssten wir dann auch Mahnungen schreiben, damit man überhaupt eine fristlose Kündigung durchsetzen kann?

Familie HV 02.04.2022 15:32
cschiko schrieb:

Also insbesondere wenn ihr belegen könnt, dass sie die Termine abgesagt haben, dann solltest du da sehr gelassen bleiben können. Denn, ohne das es eine Rechtsaussage ist, dürfte es da meiner Meinung nach keine Rechtfertigung für eine Mietminderung geben.

Zur Kündigung wegen Eigenbedarfs, das reine selbsteinziehen genügt da nicht. Es muss ja auch einen wirklichen Bedarf geben, das ist, insbesondere wenn die andere Partei dagegen vorgeht, kein einfaches und ein langwieriges Thema.

Ich würde da wohl erstmal der Mietminderung mit Verweis auf das eigene Zutun widersprechen, ggf. dann mal eine anwaltliche Beratung in Betracht ziehen. Der kann dir sagen, was du und der Mieter unter den gegebenen Bedingungen dürfen und was nicht.

Was für Gründe sprechen für eine Eigenbedarfskündigung? (also welcher Bedarf muss vorliegen?) Gibt es dann auch eine Regelung wie lange man dann dort wohnen muss?

FloHB123 02.04.2022 17:05
Ich kann deine Frage zwar nicht beantworten, aber du musst damit rechnen, dass die Sache vor Gericht geht, falls die Mieter nicht ausziehen wollen. Wenn also die Kündigung wegen Eigenbedarf nur ein vorgeschobener Grund ist, dürfte es mit der Begründung schwierig werden. Die Sache mit dem Balkon kommt dann bestimmt ebenfalls zur Sprache und es wird mit Sicherheit versucht werden, dies dir zum Nachteil auszulegen (Konflikt mit Mieter = Grund für Kündigung).
Ich würde mich an eurer Stelle erst einmal beraten lassen.
Habt ihr denn auch schon mal das persönliche Gespräch gesucht und mit dem Mieter gesprochen, wann es denn grundsätzlich passen würde?
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