ᐅ 1 1/2 geschossig mit Walmdach?
Erstellt am: 18.08.11 11:45
B
BadZwischenahn18.08.11 11:45Hallo an alle,
ich plane den Bau einer kleinen Stadtvilla in einem 1 1/2 geschossigen Baugebiet in Niedersachsen. Zur Südseite sind auch im Obergeschoss bodentiefe Fenster/Türen (Franz. Balkon) geplant. Wer kann mir sagen, ob der Bau eines flachen Walmdachs möglich ist bei vorgeschriebener, 1 1/2 geschossiger Bebauung und in Zusammenhang mit Franz. Balkonen im Obergeschoss?!
Danke für die Info!
Thilo
ich plane den Bau einer kleinen Stadtvilla in einem 1 1/2 geschossigen Baugebiet in Niedersachsen. Zur Südseite sind auch im Obergeschoss bodentiefe Fenster/Türen (Franz. Balkon) geplant. Wer kann mir sagen, ob der Bau eines flachen Walmdachs möglich ist bei vorgeschriebener, 1 1/2 geschossiger Bebauung und in Zusammenhang mit Franz. Balkonen im Obergeschoss?!
Danke für die Info!
Thilo
N
niekohle7818.08.11 14:43Hi,
ich meine es müssen weniger als 75% der Wohnfläche vom Vollgeschoss sein, dann ist es ein 1/2. Frag doch mal, ob ein schöner großer Luftraum über dem Essbereich dafür schon ausreicht.
cu
N
ich meine es müssen weniger als 75% der Wohnfläche vom Vollgeschoss sein, dann ist es ein 1/2. Frag doch mal, ob ein schöner großer Luftraum über dem Essbereich dafür schon ausreicht.
cu
N
B
Bauexperte18.08.11 21:40Hallo,
Wenn nur I-Geschossigkeit erlaubt ist, darfst Du nach aller Erfahrung keine II-geschossige Stadtvilla bauen; hat - btw. - auch nichts mit BRF oder bodentiefen Fensterelementen zu tun. Eine "rechnerische II-Geschossigkeit ist auch nicht unbedingt erlaubt; kommt darauf an ob eine römische I oder II im Bebauungsplan eingezeichnet ist *und* ob ein Dreieck um die römischen Ziffern gezeichnet ist oder nicht
Freundliche Grüße
BadZwischenahn schrieb:
ich plane den Bau einer kleinen Stadtvilla in einem 1 1/2 geschossigen Baugebiet in Niedersachsen.
Wenn nur I-Geschossigkeit erlaubt ist, darfst Du nach aller Erfahrung keine II-geschossige Stadtvilla bauen; hat - btw. - auch nichts mit BRF oder bodentiefen Fensterelementen zu tun. Eine "rechnerische II-Geschossigkeit ist auch nicht unbedingt erlaubt; kommt darauf an ob eine römische I oder II im Bebauungsplan eingezeichnet ist *und* ob ein Dreieck um die römischen Ziffern gezeichnet ist oder nicht
Freundliche Grüße
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