Auflagen vom Landesamt für Denkmalpflege? Was sagt ihr?

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S

Steff

Hallo,

Unser Vorbescheid für ein Einfamilienhaus wurde genehmigt, allerdings unter Auflagen des Landesamtes für Denkmalpflege. Grund dafür ist wohl, dass sich in unmittelbarer Nachbarschaft eine Kirche befindet.

Folgende Auflagen sind an den positiven Bescheid gebunden:


- Außenwände glatt verputzt und weiß getüncht.

- Dach rot eingedeckt.

- Fenster sind in Holz zu fertigen.

Was ist davon zu halten? Wer hat Erfahrung mit solchen Auflagen?
 
B

Bauexperte

Hallo,

Folgende Auflagen sind an den positiven Bescheid gebunden:
- Außenwände glatt verputzt und weiß getüncht.
- Dach rot eingedeckt.
- Fenster sind in Holz zu fertigen.
Was ist davon zu halten? Wer hat Erfahrung mit solchen Auflagen?
Du mußt Dich zwingend an diese Vorgaben halten, sonst darfst Du Dein Haus nicht bauen. Gemessen daran, dass es um Denkmalschutz geht, sind die Auflagen allerdings sehr gering und mit den normalen Vorgaben eines B-Planes nahezu zu vergleichen. Was etwas teurer werden wird, sind die geforderten Holzfenster. Hier würde ich beim Bauamt einmal anfragen, ob es auch Kunststofffenster in "Holzoptik" sein dürfen.

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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