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NatureSys
Ein hoher Kniestock (potenziell auch über 1,50 Meter) ist hier grundsätzlich (vorbehaltlich anderer Regelungen im Bebauungsplan, die wir nicht kennen und euerer persönlichen Vorstellungen) auf mindestens zwei Weisen möglich:
1) Gelände abgraben. Alles was abgegraben wurde, kommt zu den 4,50 Metern hinzu, da ab dem natürlichen Gelände gerechnet wird (also den Zahlen, die im Grundstücksplan enthalten sind. In welchem Umfang das erlaubt ist, wäre zu prüfen (wenn ich @11ant richtig verstehe, vermutet er, dass solche wenn überhaupt nur in geringem oder moderatem Umfang genehmigt werden).
2) Der Erdgeschossfußboden könnte bergseits unterhalb des natürlichen Geländes liegen, also quasi ein bergseits leicht im Hang versenktest Erdgeschoss.
Es mag noch weitere Möglichkeiten geben. Insofern ist es auf jeden Fall sinnvoll sich nicht nur mit einem entweder eher ahnungslosen oder nicht so motivierten Planer eines Fertighausanbieters auszutauschen.
1) Gelände abgraben. Alles was abgegraben wurde, kommt zu den 4,50 Metern hinzu, da ab dem natürlichen Gelände gerechnet wird (also den Zahlen, die im Grundstücksplan enthalten sind. In welchem Umfang das erlaubt ist, wäre zu prüfen (wenn ich @11ant richtig verstehe, vermutet er, dass solche wenn überhaupt nur in geringem oder moderatem Umfang genehmigt werden).
2) Der Erdgeschossfußboden könnte bergseits unterhalb des natürlichen Geländes liegen, also quasi ein bergseits leicht im Hang versenktest Erdgeschoss.
Es mag noch weitere Möglichkeiten geben. Insofern ist es auf jeden Fall sinnvoll sich nicht nur mit einem entweder eher ahnungslosen oder nicht so motivierten Planer eines Fertighausanbieters auszutauschen.