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Ritter
Hallo zusammen,
wir planen den Bau eines Einfamilienhaus in Hessen, lt. Hessischer Garagenordnung muss die Zufahrt der Garage mind. 3m lang sein ("Zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen müssen Zu- und Abfahrten von mindestens 3m Länge vorhanden sein. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn wegen der Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche Bedenken nicht bestehen.").
Wann ist es möglich, eine solche Ausnahmegenehmigung zu bekommen, und wie kompliziert wird das? Wir planen ein elektr. Garagentor,d.h. bei der Einfahrt wird der Verkehr nicht behindert (davon mal abgesehen ist es eine Straße in einer 30er Zone in einem reinen Wohngebiet ohne Durchgangsverkehr)
Gruß & Danke,
Sascha
wir planen den Bau eines Einfamilienhaus in Hessen, lt. Hessischer Garagenordnung muss die Zufahrt der Garage mind. 3m lang sein ("Zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen müssen Zu- und Abfahrten von mindestens 3m Länge vorhanden sein. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn wegen der Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche Bedenken nicht bestehen.").
Wann ist es möglich, eine solche Ausnahmegenehmigung zu bekommen, und wie kompliziert wird das? Wir planen ein elektr. Garagentor,d.h. bei der Einfahrt wird der Verkehr nicht behindert (davon mal abgesehen ist es eine Straße in einer 30er Zone in einem reinen Wohngebiet ohne Durchgangsverkehr)
Gruß & Danke,
Sascha