Unterschreitung 3m-Abstand Garage zu Straße

4,80 Stern(e) 5 Votes
R

Ritter

Hallo zusammen,
wir planen den Bau eines Einfamilienhaus in Hessen, lt. Hessischer Garagenordnung muss die Zufahrt der Garage mind. 3m lang sein ("Zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen müssen Zu- und Abfahrten von mindestens 3m Länge vorhanden sein. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn wegen der Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche Bedenken nicht bestehen.").
Wann ist es möglich, eine solche Ausnahmegenehmigung zu bekommen, und wie kompliziert wird das? Wir planen ein elektr. Garagentor,d.h. bei der Einfahrt wird der Verkehr nicht behindert (davon mal abgesehen ist es eine Straße in einer 30er Zone in einem reinen Wohngebiet ohne Durchgangsverkehr)


Gruß & Danke,
Sascha
 
B

Bauexperte

Hallo Sascha,

Wann ist es möglich, eine solche Ausnahmegenehmigung zu bekommen, und wie kompliziert wird das? Wir planen ein elektr. Garagentor,d.h. bei der Einfahrt wird der Verkehr nicht behindert (davon mal abgesehen ist es eine Straße in einer 30er Zone in einem reinen Wohngebiet ohne Durchgangsverkehr)
Mit dem, von Dir beschriebenen Umfeld und insbesondere dem Wunsch nach einem Sektionaltor sollte es imho möglich sein; hängt sehr stark von dem (r) zuständigen Sachbearbeiterin ab. Fahr zum Bauplanungsamt, nimm Deine Pläne und Bilder von der Grundstückssituation nebst 30er Zone mit. Auch im Bauplanungsamt sind Menschen am Werk und wenn Du sie wie solche behandelst, öffnen sich häufig viele Türen, welche bei falscher Ansprache verschlossen bleiben


Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42347 Beiträgen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben