Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Gebäudehöhe - natürliches Gelände und Terrassenhöhe


Erstellt am: 23.05.21 16:56

H
Henry2020
23.05.21 16:56
Hallo zusammen,

Ich hätte eine Verständnisfrage:

Auszug aus Bebauungsplan:

Die (traufenseitige) Gebäudehöhe gemessen von der Verschneidung der Außenmauer mit der
höchsten Stelle des natürlichen Geländes darf 4,0 m nicht überschreiten. Die
Gebäudehöhe von Nebengebäuden darf maximal 3,0 m betragen.
Beim Flachdach - zählt hier die seitliche Aufmauerung dazu?

Frage:
Der höchste Punkt des natürlichen Geländes an dem die Außenmauer liegt ist gemeint oder das angrenzende Gelände?

Text Bebauungsplan:
Aufschüttungen für Terrassen sind bis maximal 1,0 m über das angrenzende
Gelände erlaubt. Großflächige Aufschüttungen sind jedoch zu vermeiden.

Frage: direkt angrenzend oder die Grundstücksgrenze? Heißt wenn ein Punkt tiefer liegt als der andere ist dieser mit 1m maßgebend?

Text Bebauungsplan:
Die seitlichen Aufmauerungen der Dachgeschosse (Kniestöcke) sind bis zu einer
Höhe von maximal 1,0 m zulässig.

Frage: Kann dann eine Dachterrasse gebaut werden und die Absturzsicherung die 4m von höchsten Punkt des natürlichen Gelände überschreiten?


Danke für eure Antworten,
Schöne Grüße Harald
E
Escroda
23.05.21 19:59
Henry2020 schrieb:

Beim Flachdach - zählt hier die seitliche Aufmauerung dazu?
Steht das im Bebauungsplan oder ist das eine Frage von Dir?
Henry2020 schrieb:

Der höchste Punkt des natürlichen Geländes an dem die Außenmauer liegt ist gemeint
Ja.
Henry2020 schrieb:

direkt angrenzend
Ja.
Henry2020 schrieb:

Heißt wenn ein Punkt tiefer liegt als der andere ist dieser mit 1m maßgebend?
?
Henry2020 schrieb:

Kann dann ... die Absturzsicherung die 4m von höchsten Punkt des natürlichen Gelände überschreiten?
Nein.
H
Henry2020
23.05.21 21:47
[QUOTE]Henry2020 schrieb:
Beim Flachdach - zählt hier die seitliche Aufmauerung dazu?
Steht das im Bebauungsplan oder ist das eine Frage von Dir?
[/QUOTE]

Das ist eine Frage von mir - was hier mit der Verschneidung der Außenmauer (bei einem Flachdach) die maßgebende Stelle ist --> ich denke aber hier sollte die komplette Außenmauer inklusive seitlicher Flachdachaufmauerung relevent sein
[QUOTE]Henry2020 schrieb:
Der höchste Punkt des natürlichen Geländes an dem die Außenmauer liegt ist gemeint
Ja.
[/QUOTE]

OK - nochmal für mein Verständnis - ist das so wie gezeichnet zu interpretieren?
Diagramm zur Geländehöhe: orange Punkte, blaue Rechteckmarkierung und Textfelder.


[QUOTE]Henry2020 schrieb:
Heißt wenn ein Punkt tiefer liegt als der andere ist dieser mit 1m maßgebend?
?
[/QUOTE]
Heißt um eine ebene Terrasse zu erhalten - darf ich den talseitigen Punkt mit der niedrigeren angrenzenden Höhe max. 1 Meter aufschütten - aber nicht höher um z.B. einen höher gelegenen Hangseitigen Punkt auszugleichen der mehr als 1 Meter Höhenunterschied aufweist .


Danke, schönen Abend & lg
Harald
Y
ypg
23.05.21 23:18
Henry2020 schrieb:

Aufschüttungen für Terrassen sind bis maximal 1,0 m über das angrenzende
Gelände erlaubt. Großflächige Aufschüttungen sind jedoch zu vermeiden.

Frage: direkt angrenzend oder die Grundstücksgrenze?
Angrenzend an der Terrasse und nicht großflächig bis Ende Grundstück oder so.
E
Escroda
24.05.21 10:23
Henry2020 schrieb:

für mein Verständnis
Die Formulierung "(traufenseitige) Gebäudehöhe", die Planzeichen in #3 und Deine Bundeslandangabe "OE" irritieren mich. Befinden wir uns hier nicht mehr in der Bundesrepublik Deutschland?
Henry2020 schrieb:

ich denke aber hier sollte die komplette Außenmauer inklusive seitlicher Flachdachaufmauerung relevent sein
Ja, so ist das üblicherweise.
Henry2020 schrieb:

ist das so wie gezeichnet zu interpretieren?
Ja, jedenfalls nach meiner Interpretation.
Henry2020 schrieb:

Heißt um eine ebene Terrasse zu erhalten - darf ich den talseitigen Punkt mit der niedrigeren angrenzenden Höhe max. 1 Meter aufschütten - aber nicht höher um z.B. einen höher gelegenen Hangseitigen Punkt auszugleichen der mehr als 1 Meter Höhenunterschied aufweist .
Ich glaube zu ahnen was Du meinst, bin mir aber nicht sicher. Am Ende darf kein Punkt Deiner Terrasse mehr als 1m über dem darunter liegenden Punkt des ursprünglichen Niveaus liegen.
H
Henry2020
24.05.21 11:51
Hallo,

Nein das hier betrifft Österreich - aber zumindest die Begrifflichkeiten sollten gleich gehandhabt werden.

Danke für eure Antworten. Mir ging es darum, wie hoch ein zukünftiger potentieller Nachbar bauen könnte, wenn ich meine Terrasse anlege.

Lg Harald
bebauungsplanaußenmauerterrassegebäudehöheverschneidungflachdachaufschüttungen