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ᐅ Abbruch Bestandkeller notwendig oder nicht?

Erstellt am: 22.05.21 11:54
H
hanghaus2000
H
hanghaus2000
22.05.21 11:54
Hallo Forianer,

ich habe mal eine Frage: Grundstück mit Altbestand Keller. Das Haus wurde bereits vor langer Zeit abgereissen. Nun wird das Grundstück incl. Altbestand verkauft.

Bin ich, um bauen zu duerfen, verplichtet den alten Keller abzubrechen? Ich wuerde den Keller nur teilweise abbrechen wollen.

Bedanke mich schon mal fuer Eure Meinung.

Gruesse

hanghaus2020
R
Ralle90
22.05.21 15:09
Ich denke wenn der Keller eine gute Substanz hat und tragfähig ist kannst du darauf auch wieder ein Haus bauen. Davor stand ja auch ein Haus drauf. Generell sollte nichts dagegen sprechen.
11ant22.05.21 18:02
hanghaus2000 schrieb:

Bin ich, um bauen zu duerfen, verplichtet den alten Keller abzubrechen? Ich wuerde den Keller nur teilweise abbrechen wollen.
Auch eine Abrissgenehmigung ist nur eine Genehmigung, die in sich erst einmal nicht zum Gebrauch verpflichtet. Was nicht abgerissen wird, bleibt logischerweise auch für die Grundflächenzahl und Abstandsflächen stehen. Erzähle mal mehr, was der Sinn des Teilabbruches sein soll.
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H
hanghaus2000
22.05.21 19:01
Der Sinn sollte eigentlich sein, das Haus fast komplett neben dem alten zu bauen. Daher nur ein Teilabbruch. Absicht ist lediglich Kosten sparen.

Wenn das mit der Grundflächenzahl zutrifft mueste ich das noch nachrechnen. Zumindest sollte da dann ein Carport hin, da wuerde mich der Keller unten drunter nicht wirklich stoeren.

Daher wollte ich wissen ob ich die Kellerruine abbrechen muss.
11ant22.05.21 20:02
Ach so, nein, unterirdisch / verfüllt interessiert das olle Römerkastell für die Grundflächenzahl nicht.
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Y
ypg
23.05.21 21:31
Geht alles! Architekt oder Statiker sollte die Substanz prüfen. Einen Carport wird er wohl halten 😉
hanghaus2000 schrieb:

hanghaus2020
Was denn jetzt? 2000 oder 2020?
kellergrundflächenzahlgrundstückcarport