Die Dachform ist kein Kriterium des Einfügungsgebots im 34er!!Ebenfalls gibt es auch ein Pultdachhaus direkt in der Nachbarschaft.
Wieder was gelernt.Die Dachform ist kein Kriterium des Einfügungsgebots im 34er!!
Ja, das ist echt nicht unwichtig weil an den Stammtischen weit verbreitet, habe das gerade in dem anderen Fred ausführlich beschrieben (dich glaub auch verlinkt ) , wir hätten deswegen fast anders geplant, ich möchte Bauwilligen in ähnlicher Situation einfach helfen.Wieder was gelernt.
Hier ein Zitat aus dem Praxiskommentar zum 34er
"Weithin missverstanden wird das Einfügensgebot des § 34 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch oft dahin, ein Vorhaben müsse sich in jeder Beziehung in seine nähere Umgebung einfügen. So werden Vorhaben teilweise mit dem Argument abgelehnt, sie fügten sich gestalterisch nicht in ihre nähere Um gebung ein (etwa weil das Vorhaben ein Flachdach statt einem Satteldach aufweise). Dem ist mit einem Blick ins Gesetz zu erwidern, dass Dachformen oder sonstige gestalterische Merk male vom Einfügensgebot nicht erfasst werden, weil sie weder die Art oder das Maß der bauli chen Nutzung, noch die Bauweise oder die überbaubare Grundstücksfläche betreffen."
Geschmacklich richtig, praktisch aber oft eben doch. Wenn man kein Pultdach will, läßt es sich im 34er Gebiet wohl nicht ablehnen, weil jemandem "die Nase nicht gefällt". Aber ein Pultdach hat bei gleicher Neigung den doppelten Traufhöhen-Firsthöhen-Unterschied ggü. einem Satteldach, und damit auch einen Ansatz, es auf der parametrischen Schiene rauszukicken.Die Dachform ist kein Kriterium des Einfügungsgebots im 34er!!