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ᐅ Grundstückschaos - Was sind Grundflächenzahl usw?


Erstellt am: 23.03.11 19:44

D
daugstin
23.03.11 19:44
Hallo Häuslebauer,

wer sich verlässt der ist verlassen... zumindest komme ich mir derzeit so vor.

Wir haben ein schönes Grundstück in Falkensee, in der Nähe von Berlin, in Aussicht.
Es liegt in 2., hinterer Reihe. Gebaut wird mit einer Fertighausfirma.

Für dieses ´Grundstück gibt es einen Bebauungsplan in dem leider dinge stehen die ich nicht verstehe.

Unser Haus:
Wohnfläche nicht ganz 151qm
Maße des Hauses ca. 11x11m (nicht ganz quadratisch, daher hier und da ne Ecke weniger)
1,5 Geschosse mit 220cm Kniestock im OG.

Grundstück:
Auf der Flurkarte in 2 Teile aufgeteilt.
Einmal die Einfahrt: 3m Breit und nicht ganz 40m lang (geht an dem vorderen Grundstück vorbei)
Der andere Teil ca. 20 x 23.
Summa sumarum um die 788qm

Auf dem Bebauungsplan ist ein Wert von Grundflächenzahl 0,12 angegeben. Geschossflächenzahl wert gibt´s nicht.
Des weiteren eine max. Gebäudegrundfläche von 150.
Geschosszahl: II

Nun würde ich gerne wissen, ob unser Haus darauf passt oder nicht.

Was genau ist der Grundflächenzahl-Wert? Die Bodenplatte? Wenn nicht, was sonst?
Was ist max. Gebäudegrundfläche?
Zählen die QM der Einfahrt mit zu der Berechnung des Grundflächenzahl Wertes, oder nur das Grundstück selber?

Falls da jemand Unterlagen haben will, einfach melden.

Danke!!

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Hallo daugstin,

schau mal hier: Grundstückschaos - Was sind Grundflächenzahl usw?. Da wird jeder fündig!
E
E.Curb
24.03.11 11:00
Hallo,
daugstin schrieb:

1,5 Geschosse mit 220cm Kniestock im OG.

Bei einem Kniestock von 220cm glaube ich eher, dass das Gebäude 2-geschossig ist, was ja aber lt. Bebauungsplan erlaubt ist.;)

Die Grundflächenzahl (Grundflächenzahl) gibt an, wieviel qm Grundstücksfläche Du überbauen darfst. Und dazu zählen auch Garagen und Zufahrten.

Bei einem Grundstück von 788qm und einer Grundflächenzahl von 0,12 darfst Du maximal 788qm x 0,12 = 94,56qm überbauen. Die zulässige Grundflächenzahl darf jedoch durch die Grundflächen von Zufahrten und Garagen um 50% überschritten werden. D.h. eine maximale Grundflächenzahl von 0,18.

So ist es in der aktuellen Baunutzungsverordnung geregelt (--> Baunutzungsverordnung §19)

Bei Deinem Haus mit 11m x 11m = 121qm Grundfläche sieht es schlecht aus, da Du die Grundflächenzahl ja schon mit Deinem Haus weit überschreitest.
daugstin schrieb:

Des weiteren eine max. Gebäudegrundfläche von 150.

Bist Du sicher, dass Du Gebäudegrundfläche gelesen hast ? Die maximale Grundfläche von 150qm würde ja so gar nicht zur Grundflächenzahl passen 😕

Gruß
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