Abstand Doppelhaushälfte Zwerggiebel

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P

perlenmann

Hallo,
obwohl wir mit mehreren Hausfirmen in der Planung immer mit Zwerggiebeln geplant haben, gibt es jetzt vom Bauamt ein Stopp. Die Nachbarin muß uns genehmigen das wir die Zwerggiebel bauen dürfen, was sie nicht tut. Wir unterschreiten die 3m Grenze. Zählt das überhaupt bei einer Doppelhaushälfte?
Eine Gaube wäre aber möglich bei gleichen Maßen?!
Gibt es da seit diesem Jahr eine Änderung? Ich blick in der Bauordnung nicht durch. Bauland ist NRW
 
B

Bauexperte

Hallo,

obwohl wir mit mehreren Hausfirmen in der Planung immer mit Zwerggiebeln geplant haben, gibt es jetzt vom Bauamt ein Stopp. Die Nachbarin muß uns genehmigen das wir die Zwerggiebel bauen dürfen, was sie nicht tut. Wir unterschreiten die 3m Grenze. Zählt das überhaupt bei einer Doppelhaushälfte?
Eine Gaube wäre aber möglich bei gleichen Maßen?!
Gibt es da seit diesem Jahr eine Änderung? Ich blick in der Bauordnung nicht durch. Bauland ist NRW
Bei DH-Partnern ist es in der Regel so dass, sofern im Bebauungsplan keine anderen Parameter vermerkt sind, beide Partner sich abstimmen müssen; häufig muß zudem eine wechselseitige „Angrenzerzustimmung“ von beiden Partnern unterschrieben werden. Wenn Du in die textl. Festsetzungen zu Deinem Grundstück schaust (warum btw. haben das Deine Anbieter bisher nicht getan?) wirst Du die genauen Vorgaben zu den verschiedenen Dachaufbauten finden. Bewegst Du Dich innerhalb dieser Vorgaben, kann die Nachbarin der Gaube/Zwerchgiebel nicht widersprechen.

Freundliche Grüße
 
P

perlenmann

Ich hab kA von sowas. Dafür habe ich ja ne Firma. Die sagen das es eine neue Regelung gibt. Die Firma hatte alle Unterlagen zum Objekt. Aber das Bauamt selber sagt, Zwerggiebel brauch ich ne Genehmigung, Gaube nicht? Wo ist da der Unterschied?
 
B

Bauexperte

Hallo,

Ich hab kA von sowas. Dafür habe ich ja ne Firma. Die sagen das es eine neue Regelung gibt.
Und nach der Reaktion des Bauamtes kommen Dir keine Zweifel?

Die Firma hatte alle Unterlagen zum Objekt. Aber das Bauamt selber sagt, Zwerggiebel brauch ich ne Genehmigung, Gaube nicht? Wo ist da der Unterschied?
Dachgauben sind Dachaufbauten für stehende Fenster, die in allen Teilen auf dem Dach und nicht ganz oder teilweise vor oder auf einer Außenwand errichtet sind => konstruktiver Bestandteil des Daches. Bei Zwerchgiebeln fällt eine Abstandsfläche jeweils in der gegenüberliegenden und seitlichen Richtung an. Damit sind im innerstädtischen Bereich die aufwendigen Dachaufbauten wegen der seitlichen Abstandsflächen so nicht zulässig, sondern nur die echten Gauben als privilegierte Dachaufbauten.


Freundliche Grüße
abstand-dhh-zwerggiebel-22699-1.jpg

abstand-dhh-zwerggiebel-22699-2.jpg
 
P

perlenmann

Sorry, aber was sind stehende Fenster?

Also gab es diesbezüglich keine Bauverordnungsänderung, sondern meine Firma hats verbockt? Ich habe ja aber die Pläne mit Giebel von mir und Firma bestätigt. Wie sieht das aus, was kann ich jetzt von der Firma verlangen? Oder kann die sich da rauslümmeln?
Wie ist der Preisunterschied zwischen einer vergleichbaren Gaube und nem Giebel? Krieg ich Geld zurück, oder müßte die Firma evtl. Mehrkosten selber tragen?

Was ich an der Sache nicht verstehe, es sind doch beides Erhöhungen im Dach wo Fenster drin sind. Warum einmal mit Abstand und bei der Gaube ist es anders?

Wie es Bauamt jetzt sagt, könnten wir die Gaube sogar 1,20m ans Nachbarhaus ran bauen. Bzw 50% vom Dach also 4m breit, macht 2m Abstand. Komme also näher.
Unsere Nachbarin will das nicht wegen Ihrer Solaranlage. Die beschatte ich doch dann dadurch nochmehr.
 
P

perlenmann

Hehe, gerade Anruf bekommen, das wir noch breiter werden passt Ihr nicht. Sie erlaubt den Giebel jetzt doch!

Danke Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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