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ᐅ Gelände unter Garage muss befestigt werden da Nachbar tiefer liegt


Erstellt am: 09.09.20 10:20

C
Christina W.
09.09.20 10:20
Guten Tag,
mein Mann und ich bauen ein Einfamilienhaus mit Garage und haben nun ein kleines Problem. Unser Grundstück liegt sehr viel höher als das unseres Nachbarn. Wir möchten unser sehr schiefes Gelände gerne auf eine einheitliche Höhe begradigen. Der Fertigfußboden, die Garage sowie das umliegende Gelände des Gartens sollen auf die gleiche Höhe gebracht werden, damit man überall ohne Stufe austreten kann. Lediglich im Hauseingangsbereich wird es eine Stufe geben. Nun ist es so, dass unser Nachbar nicht aufschüttet und wir teilweise ein Gefälle von 1m zu ihm haben. Das ist für uns kein Problem, im Bauantrag wurde dies auch schon mit Unterschriften bewilligt und wir werden unser Grundstück mit L-Steinen zum Nachbar hin absichern. Unser Problem ist die Garage. Diese befindet sich genau zwischen unserem Haus und der Nachbarsgrenze. Also sie wird auf die Grenze gesetzt. Nun die Frage wie kann das Fundament der Garage, was ja bis zur Grenze gezogen wird, befestigt werden? Zieht man L-Steine durch und gießt das Fundament da dran? Aber da wird man doch nie auf genau die gleiche Höhe kommen oder? Was kann man da machen?
G
goalkeeper
09.09.20 10:39
Ihr werdet vermutlich ziemlich tiefe Streifenfundamente machen müssen, vermute ich mal.

Wie baut ihr denn? Mit Architekt oder GU? Das wären dann meine ersten Ansprechpartner.
C
Christina W.
09.09.20 12:45
Mit Architekt, der ist nur leider keine so große Hilfe..
N
Nice-Nofret
09.09.20 13:44
je nachdem wie gross der Höhenunterschied ist, muss da ein richtiges Fundament betoniert werden; wenn der Architekt das nicht zusammen mit Statiker und Bauunternehmer gebacken kriegt, dann sind die im falschen Film.
1
11ant
09.09.20 16:17
Christina W. schrieb:

Mit Architekt, der ist nur leider keine so große Hilfe..
Dann vermute ich, Du meinst einen Zeichenknecht des Generalunternehmers. Überlege nochmals gründlich, ob der Pyrrhussieg der brutalstmöglichen Aufschüttung wirklich unbedingt errungen werden muß. Wenn der Nachbar einen ganzen Meter niedriger liegen kann, scheint es die Straße / Einfahrt ja wohl nicht in diesem üppigen Maße zu erfordern.
Vergleiche auch diesen Fall - da hast Du gleich die andere Perspektive: https://www.hausbau-forum.de/threads/wie-weit-hoch-boeschen-zweck-frostsicher.36289/
Christina W. schrieb:

und wir werden unser Grundstück mit L-Steinen zum Nachbar hin absichern
Vielleicht kann @Zaba12 ja mit einer Fundstelle beitragen, wie zum Abgewöhnen das aussieht, wenn Nachbarn L-Stein-Schlachten veranstalten (?)
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
E
Escroda
10.09.20 06:48
Christina W. schrieb:

Unser Problem ist die Garage. Diese befindet sich genau zwischen unserem Haus und der Nachbarsgrenze. Also sie wird auf die Grenze gesetzt.
Wie habt Ihr denn das bauordnungsrechtliche Problem bezüglich der 3m-Höhenbeschränkung bei Grenzbebauung gelöst? Da dem Planer der Höhenunterschied bekannt ist, muss er doch für alle daraus resulierenden Probleme bereits Lösungen haben.
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