ᐅ Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020
Erstellt am: 03.06.20 22:46
Tolentino schrieb:
Ja ein GU schon eher. Aber der Einzelhandel wird garantiert nicht die (Brutto-)Preise um 3% senken!
Es wird aber auch GUs geben, die den Bruttopreis gleich lassen und klammheimlich den NEttopreis versuchen werden, zu erhöhen. Ich rechne zumindest bei mienem damit...Du hast doch einen Vertrag sowie einen Zahlungsplan (Ausweis Netto- und Bruttoabschläge) mit dem GU vereinbart, oder nicht?
Bei jedem Abschlag, der in dem besagten Zeitraum fällig wird, würde ich einfach den Nettopreis zzgl. 16 % MwSt. zahlen. Fertig.
T
ttiggerin03.06.20 23:44Kann manso ja auch nicht machen, da der Abschlag ja evtl auch für Leistungen z.b. vor Juli noch sein könnten und da hat der gu dann auch die volle MwSt zahlen müssen wenn er Leistungen beauftragt hat...dann wäre er im Endeffekt der dumme.
Denke da muss man schon genau absprechen ab wann man welche Leistungen reduzieren kann.
Denke da muss man schon genau absprechen ab wann man welche Leistungen reduzieren kann.
K
knalltüte04.06.20 05:43äh, sorry. Was für ein Quatsch. Wer stellt denn dann mal eben unsere
Software von 19 auf 16% um ?
Formulare, Software, Kassensysteme, Rechnungsvordrucke etc. Was für ein Aufwand
Der Einzelhanel wird fluchen, wenn das nur eine temp. Massnahme ist (denn, wie gesagt, der verdient erst Mal nichts daran da durchlaufend. Nur Kosten...)
Eventuelle höherer Umsatz (was ja auch wohl das Ziel ist) gleicht das nicht unbedingt alles aus. Für kleinere Geschäfte eher mehr Aufwand als Gewinn?
Software von 19 auf 16% um ?
Formulare, Software, Kassensysteme, Rechnungsvordrucke etc. Was für ein Aufwand
Der Einzelhanel wird fluchen, wenn das nur eine temp. Massnahme ist (denn, wie gesagt, der verdient erst Mal nichts daran da durchlaufend. Nur Kosten...)
Eventuelle höherer Umsatz (was ja auch wohl das Ziel ist) gleicht das nicht unbedingt alles aus. Für kleinere Geschäfte eher mehr Aufwand als Gewinn?
T
T_im_Norden04.06.20 06:27Wo liegt das Problem ?
Für Firmen ist die Mwst egal, gezahlte Mwst verrechnen Sie mit der eingenommenen Mwst und der Rest geht ans Finanzamt.
Deshalb kalkulieren doch alle Firmen netto und nicht brutto.
Für Firmen ist die Mwst egal, gezahlte Mwst verrechnen Sie mit der eingenommenen Mwst und der Rest geht ans Finanzamt.
Deshalb kalkulieren doch alle Firmen netto und nicht brutto.