Eine Befreiung nach §31 Baugesetzbuch gilt für eine oder mehrere beantragte und ausgiebig begründete Abweichungen von konkreten Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Wenn ich die wenigen Informationen richtig deute, begrenzt der Bebauungsplan die Höhe von Aufschüttungen und Stützmauern. Diese Begrenzung möchtest Du überschreiten. Dann musst Du - oder besser Dein Entwurfsverfasser - Dein Vorhaben genau beschreiben (textlich und / oder zeichnerisch) und begründen, warum die Überschreitung notwendig ist. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, darfst Du dein Vorhaben umsetzen.