Nein, der Raum unter der Treppe ist begehbar. Die Holzplatte, die zwischen den Treppenläufen als Geländer dient, ist unten in der Treppenwange verankert und mit der Wange schräg abgeschnitten. Der Raum ist dann von der Garderobenseite begehbar (unter der höchsten Stelle der Treppe sozusagen), kann man im Grundriss ganz gut sehen: Beitrag #295.