Wie berechnet man bei einem Fertighaus die Rohbausumme?

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Pinkiponk

Wir bauen ein (fast schlüsselfertiges) Fertighaus und da auf der Webseite der für unseren Bauort zuständigen Landesbehörde der Hinweis "Baugenehmigungsgebühr EUR 6,50 je angefangene EUR 1.000 der Rohbausumme (Mindestgebühr: EUR 50,00)" steht, würde ich gerne wissen, ob wir die Rohbausumme selbst berechnen können oder welcher Wert bei Fertighäusern für die Baugenehmigungsgebühr zugrundelegt wird. Tante Google konnte mir nicht weiterhelfen. Danke schon einmal im Voraus für Eure Hilfe.
 
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Fuchur

Das ist je nach Bundesland unterschiedlich. Auch wenn dein Profil nicht zugänglich ist, kommt mir die Formulierung aus Sachsen sehr bekannt vor. Falls es wirklich Sachsen ist:

Kosten (Gebühren)

Baugenehmigungsgebühr

  • EUR 6,50 je angefangene EUR 1.000 der Rohbausumme (Mindestgebühr: EUR 50,00)

Hierbei ist nicht die wirkliche Rohbausumme Ihres Bauwerkes die Grundlage, sondern die anhand der jährlich fortgeschriebenen Rohbauwerte der Anlage 2 des Sächsischen Kostenverzeichnisses ermittelte Rohbausumme. Hier ein Auszug:

  • Wohngebäude: EUR 118,00 je Kubikmeter Bruttorauminhalt
  • Wochenendhäuser: EUR 104,00 je Kubikmeter Bruttorauminhalt
  • geschlossene Kleingaragen: EUR 71,00 je Kubikmeter Bruttorauminhalt
  • offene Kleingaragen, Schuppen: EUR 43,00 je Kubikmeter Bruttorauminhalt

Wird auch (oder separat) eine Nutzungsänderung beantragt, werden für deren Genehmigung zusätzlich zur Baugenehmigung erhoben:

  • EUR 50,00 bis 2.500

Weitere Gebühren

Wenn Sie Abweichungen von den rechtlichen Bestimmungen beantragt haben, beträgt die Gebühr für die Entscheidung je Abweichung:

  • EUR 50,00 bis 2.500

Muss die Bauaufsichtsbehörde Nachbarn beteiligen, werden dafür pro Nachbar erhoben:

  • EUR 50,00 bis 500,00

Weitere Gebühren können abhängig vom jeweiligen Bauvorhaben und der damit in Verbindung stehenden Prüfung bautechnischer Nachweise und Bauüberwachung entstehen.

Ermäßigungen

Wenn für zwei oder mehrere gleiche Bauwerke gleichzeitig eine oder mehrere Baugenehmigungen beantragt werden, ermäßigt sich die Gebühr für das zweite und alle folgenden Bauwerke um die Hälfte. Die Ermäßigungen werden auf alle Bauvorhaben umgelegt.

Haben Sie vor der Baugenehmigung bereits einen Vorbescheid bekommen, werden die dort erhobenen Gebühren in Abhängigkeit vom Prüfumfang auf die Baugenehmigungsgebühr angerechnet.
Die einfachere, schnellere und deutlich günstigere Variante wäre aber ein Freisteller (sofern möglich). Waren bei uns grob 200€.
 
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Pinkiponk

Die einfachere, schnellere und deutlich günstigere Variante wäre aber ein Freisteller (sofern möglich). Waren bei uns grob 200€.
Danke für Deine Antwort. Ja, es ist Sachsen. Du meinst, wir könnten uns um Verfahrens- oder Genehmigungsfreiheit bemühen? Macht man das als Bauherr selbst oder übernimmt das ein Fachmann?
 
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Fuchur

Den Antrag muss so oder so ein Bauvorlageberechtigter erstellen. Aber wenn es einen Bebauungsplan gibt und ihr den einhaltet, dann ist das der schnellste und günstigste Weg. Eine reguläre Baugenehmigung dauert gerne mal mehrere Monate.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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