Besitzübergabe trotz unfertigem Haus

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G

gundi1975

Hallo Community,

wir stehen vor einem großen Fragezeichen und erhoffen uns von Euch ein paar Ratschläge...

Wir haben für den 17.12. Termin für die Besitzübergabe vom BU bekommen. Besitzübergabe ist laut Vertrag bei Bezugsgertigkeit, Termin spätestens 30.12.10. Wir wissen aber, dass das Haus bis zu diesem Termin definitiv nicht fertig sein wird. U.a. kein Strom und Wasseranschluss (auf Nachfrage wegen der schlechten Witterung die letzten 3 Wochen). Uns ist klar, dass wir die Übergabe verweigern können, da es ja nunmal nicht bezugsfertig ist. Bei uns haben sich aber einige Fragen aufgetan, wenn wir es denn doch annehmen sollten:

1. Versicherung: Wer haftet, wenn sich ein Handwerker oder ein Dritter auf unserem Grundstück verletzt, weil es nicht richtig abgesichert war oder ein Schaden am Haus entsteht?

2. Restliche Arbeiten: Sind wir dann diejenigen, welche Druck auf örtlichen Versorger und Handwerker ausüben müssen, damit die restlichen Arbeiten erledigt werden?

3. Wenn bei der Übergabe eine Mängelliste mit Frist für die Fertigstellung aufgenommen wird, ist das Haus dann trotzdem übergeben? Könnten wir dann ins Haus oder ist die Übergabe dann bis zum nächsten Termin aufgehoben?

Man hat uns gesagt, dass die Übernahme gemacht wird, damit wir im Haus auch schon aktiv werden können z. B. tapezieren, Streichen etc. Aber die Angst, dass sich das Bauunternehmen nachher aus der Verantwortung zieht ist schon groß. Aber anderseits kommt es uns zeitlich schon entgegen, wenn wir im Haus auch schon anfangen könnten. Wir hoffen, ihr habt ein paar Anregungen auf unsere Fragen. Wir sind Euch sehr dankbar.

Vielen Dank,
Gruss gundi
 
B

Bauexperte

Hallo Gundi,

Wir haben für den 17.12. Termin für die Besitzübergabe vom BU bekommen. Besitzübergabe ist laut Vertrag bei Bezugsgertigkeit, Termin spätestens 30.12.10. Wir wissen aber, dass das Haus bis zu diesem Termin definitiv nicht fertig sein wird. U.a. kein Strom und Wasseranschluss (auf Nachfrage wegen der schlechten Witterung die letzten 3 Wochen).
Normalerweise ist der Bauherr für die öffentlichen Anschlüsse selbst zuständig, zumindest sollte Dein Bauleiter Dir den Zeitpunkt zur Beantragung selbiger genannt haben? Wer hat die Verspätung zu verantworten – dass es kälter würde, wißt Ihr ja nicht erst seit 3 Wochen?

Uns ist klar, dass wir die Übergabe verweigern können, da es ja nunmal nicht bezugsfertig ist…
Das ist so grundsätzlich nicht richtig, einer Teilabnahme, um welche es sich zweifelsfrei handelt, kannst Du nicht ohne guten Grund widersprechen.

Wer haftet, wenn sich ein Handwerker oder ein Dritter auf unserem Grundstück verletzt, weil es nicht richtig abgesichert war oder ein Schaden am Haus entsteht?
Sofern eine Feuer-, Bauwesen- und Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, sollten alle Eventualitäten abgedeckt sein.

Sind wir dann diejenigen, welche Druck auf örtlichen Versorger und Handwerker ausüben müssen, damit die restlichen Arbeiten erledigt werden?
Wie bist Du denn bislang mit Deinem BU klar gekommen? Aus der Beantwortung dieser Frage kannst Du Dir Punkt 2 leicht selbst beantworten.

Wenn bei der Übergabe eine Mängelliste mit Frist für die Fertigstellung aufgenommen wird, ist das Haus dann trotzdem übergeben? Könnten wir dann ins Haus oder ist die Übergabe dann bis zum nächsten Termin aufgehoben?
Es ist lediglich eine Teilübergabe. ABER – wenn innerhalb dieser Teilübergabe noch Mängel zu beheben sind, ist es sinnvoller nicht im Haus mit den EL zu beginnen => wer ist was schuld => Gewährleistung …

Wer macht die Abnahme?

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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