G
gundi1975
Hallo Community,
wir stehen vor einem großen Fragezeichen und erhoffen uns von Euch ein paar Ratschläge...
Wir haben für den 17.12. Termin für die Besitzübergabe vom BU bekommen. Besitzübergabe ist laut Vertrag bei Bezugsgertigkeit, Termin spätestens 30.12.10. Wir wissen aber, dass das Haus bis zu diesem Termin definitiv nicht fertig sein wird. U.a. kein Strom und Wasseranschluss (auf Nachfrage wegen der schlechten Witterung die letzten 3 Wochen). Uns ist klar, dass wir die Übergabe verweigern können, da es ja nunmal nicht bezugsfertig ist. Bei uns haben sich aber einige Fragen aufgetan, wenn wir es denn doch annehmen sollten:
1. Versicherung: Wer haftet, wenn sich ein Handwerker oder ein Dritter auf unserem Grundstück verletzt, weil es nicht richtig abgesichert war oder ein Schaden am Haus entsteht?
2. Restliche Arbeiten: Sind wir dann diejenigen, welche Druck auf örtlichen Versorger und Handwerker ausüben müssen, damit die restlichen Arbeiten erledigt werden?
3. Wenn bei der Übergabe eine Mängelliste mit Frist für die Fertigstellung aufgenommen wird, ist das Haus dann trotzdem übergeben? Könnten wir dann ins Haus oder ist die Übergabe dann bis zum nächsten Termin aufgehoben?
Man hat uns gesagt, dass die Übernahme gemacht wird, damit wir im Haus auch schon aktiv werden können z. B. tapezieren, Streichen etc. Aber die Angst, dass sich das Bauunternehmen nachher aus der Verantwortung zieht ist schon groß. Aber anderseits kommt es uns zeitlich schon entgegen, wenn wir im Haus auch schon anfangen könnten. Wir hoffen, ihr habt ein paar Anregungen auf unsere Fragen. Wir sind Euch sehr dankbar.
Vielen Dank,
Gruss gundi
wir stehen vor einem großen Fragezeichen und erhoffen uns von Euch ein paar Ratschläge...
Wir haben für den 17.12. Termin für die Besitzübergabe vom BU bekommen. Besitzübergabe ist laut Vertrag bei Bezugsgertigkeit, Termin spätestens 30.12.10. Wir wissen aber, dass das Haus bis zu diesem Termin definitiv nicht fertig sein wird. U.a. kein Strom und Wasseranschluss (auf Nachfrage wegen der schlechten Witterung die letzten 3 Wochen). Uns ist klar, dass wir die Übergabe verweigern können, da es ja nunmal nicht bezugsfertig ist. Bei uns haben sich aber einige Fragen aufgetan, wenn wir es denn doch annehmen sollten:
1. Versicherung: Wer haftet, wenn sich ein Handwerker oder ein Dritter auf unserem Grundstück verletzt, weil es nicht richtig abgesichert war oder ein Schaden am Haus entsteht?
2. Restliche Arbeiten: Sind wir dann diejenigen, welche Druck auf örtlichen Versorger und Handwerker ausüben müssen, damit die restlichen Arbeiten erledigt werden?
3. Wenn bei der Übergabe eine Mängelliste mit Frist für die Fertigstellung aufgenommen wird, ist das Haus dann trotzdem übergeben? Könnten wir dann ins Haus oder ist die Übergabe dann bis zum nächsten Termin aufgehoben?
Man hat uns gesagt, dass die Übernahme gemacht wird, damit wir im Haus auch schon aktiv werden können z. B. tapezieren, Streichen etc. Aber die Angst, dass sich das Bauunternehmen nachher aus der Verantwortung zieht ist schon groß. Aber anderseits kommt es uns zeitlich schon entgegen, wenn wir im Haus auch schon anfangen könnten. Wir hoffen, ihr habt ein paar Anregungen auf unsere Fragen. Wir sind Euch sehr dankbar.
Vielen Dank,
Gruss gundi