Grenzbebauung Garage, Fenster möglich

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S

Stefan Michel

Hallo,

ich habe eine Frage zu einer Garage mit 7m Breite und 8,5m Tiefe, die an der Grundstücksgrenze errichtet werden soll. Rechts daneben steht das Haus, die Rückwand sitzt im Hang. Die linke Seite der Garage mit 8,5m Tiefe steht direkt auf der Grundstücksgrenze. Ich hätte gerne Tageslicht in der Garage, mir bleibt aber nur die linke Garagenseite für Fenster übrig. Der Nachbar hat bereits gebaut und hat ca. 3m Abstand mit seinem Haus von meiner Garage. Kann ich dort Fenster einbauen? Welche Brandschutzklasse müssen diese Fenster haben? Kann der Nachbar die Fenster verweigern?

Bitte keine unnützen Diskussionen warum ich Fenster haben will, ich will einfach welche.

Danke und Gruß

Stefan
 
11ant

11ant

Mein Königsweg wären ja Glaseinsätze im Garagentor.

Der Nachbar hat bereits gebaut und hat ca. 3m Abstand mit seinem Haus von meiner Garage. Kann ich dort Fenster einbauen? Welche Brandschutzklasse müssen diese Fenster haben? Kann der Nachbar die Fenster verweigern?
Ich fürchte, da er sein Haus kaum nun noch um weitere drei Meter von der Grenze zurücksetzen wird, wird sogar bei seiner Zustimmung das "njet" von der Baubehörde kommen.
 
S

Stefan Michel

Hallo, danke schon mal für die Antworten. Das mit den Lichtkuppeln habe ich auch schon überlegt aber Fenster würden mir besser gefallen. Ein Bekannter Bauingenieur hat gemeint, man könnte Glasbausteine in die Wand machen. Wenn die aber zulässig wären, dann würde ja theoretisch auch nichts gegen Brandschutzfenster sprechen. Es geht ja lediglich um den Brandschutz oder?

Gruß Stefan
 
S

Stefan Michel

Ich habe mal ein bisschen in der BayBo gestöbert. In Artikel 43 steht, dass Fenster bei Abstandsflächen von weniger als 0,6m auf Verlangen des Nachbarn mindestens 1,8m Brüstungshöhe haben müssen. Somit sollten Fenster ja prinzipiell möglich sein. Wenn der Nachbar zustimmt wären dann auch niedrigere Fenster zulässig, wenn nicht dann eben 1,8m Brüstungshöhe, was bei der Garage ja kein Problem wäre weil ich keine Aussicht sondern Tageslicht in der Garage haben möchte. Was meint Ihr dazu?
 
Climbee

Climbee

Also soweit ich weiß, sind Fenster in Grenzbebauung grundsätzlich verboten. Ausnahmereglungen müssen zwingend dann im Grundbuch eingetragen werden und benötigen neben einer validen Begründung auch der Zustimmung des Nachbarn (und ich würde die wohl eher nicht geben).

Wenn dann ein Fenster genehmigt wird, muß es meines Wissens nach ein F30-Fenster sein. Glasbausteine erfüllten F30, aber eine ganze Wand mit Glasbausteinen wirst du auch nicht durch kriegen. Es geht ja auch darum, daß dem Nachbarn eine gewisse Privatsphäre zugestanden werden soll (deswegen auch min. 1,8m Brüstungshöhe).

Bevor du weiter planst, würde ich als erstes den Nachbarn fragen, ob er bereit wäre zuzustimmen. Wenn der Nein sagt, kannst du es eh vergessen, auch mit Brüstungshöhe 1,8.

Und du mußt dir darüber im Klaren sein, daß du zusätzliche Kosten für den Grundbucheintrag hast (wird jetzt nicht die Welt kosten, muß aber sein - sonst verkauft der Nachbar, der mündlich zugestimmt hat und der nächste fordert den Rückbau. Also im Grundbuch sichern!)

Tageslicht hat man in einer Garage übrigens auch, wenn das Garagentor auf steht - und zwar im ausreichenden Maße.
Ist die Garage beheizt? Weil du sie ja offensichtlich mit geschlossenem Tor nutzen willst.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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