W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Grenzbebauung Garage, Fenster möglich


Erstellt am: 23.09.19 14:24

Tamstar11.11.19 18:51
Scout schrieb:

Ist eine grenzstehende Garage im Sinne der Landesbauordnung ein Gebäude oder eine Nebenanlage zum eigentlichen Gebäude?

Ich würde das aus Artikel 2 durchaus so rauslesen:
(2) Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können.
(8) 2.Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen.
Escroda11.11.19 19:01
Stefan Michel schrieb:

... und wenn Glasbausteine "zulässig sein könnten"
Sind sie nicht. Meine Aussage basierte noch auf einem Urteil des OVG NRW aus dem Jahre 2012. Da mittlerweile auch hier in NRW die Landesbauordnung angepasst wurde, gilt deutschlandweit das Glasverbot in äußeren Brandwänden, es sei denn, dein Gebäude ist kleiner als 50m³ Brutto-Rauminhalt (BayBo, Art. 28, Abs. 2, 1.). Bei 7m*8,5m Grundfläche dürfte die Garage nur noch 84cm hoch sein.
Wenn Du selber mal nachlesen willst:
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Entscheidungsdatum 10.12.2015, Aktenzeichen 2 L 154/14
...
Eine feststehende und damit nicht zu öffnende Verglasung, die die Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit der Teile einer Brandwand oder einer Wand, die nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Bauordnung LSA anstelle einer Brandwand zulässig ist, erfüllt, mag „integrierter Bestandteil“ der Wand werden und nicht gegen das Öffnungsverbot des § 29 Abs. 8 Satz 1 Bauordnung LSA (i.V.m. § 29 Abs. 11 Bauordnung LSA) verstoßen (vgl. OVG NW, Beschl. v. 04.04.2012 – 2 A 1221/11 –, juris, RdNr. 10). Dem Verwaltungsgericht ist jedoch darin beizupflichten, dass sich die grundsätzliche Unzulässigkeit einer Verglasung in der Gebäudeabschlusswand nach § 29 Abs. 2 Nr. 1 Bauordnung LSA aus § 29 Abs. 9 Bauordnung LSA ergibt. Diese Vorschrift, die gemäß § 29 Abs. 11 Bauordnung LSA entsprechend für Wände gilt, die gemäß § 29 Abs. 3 Satz 2 und 3 Bauordnung LSA anstelle von Brandwänden zulässig sind, lässt feuerbeständige Verglasungen in inneren Brandwänden zu, wenn sie auf die für die Nutzung erforderliche Zahl und Größe beschränkt sind. Dies rechtfertigt den von der Vorinstanz gezogenen Umkehrschluss, dass in äußeren Brandwänden und in Außenwänden, die nach § 29 Abs. 3 Satz 2 und 3 Bauordnung LSA anstelle von Brandwänden zulässig sind, feuerbeständige (Fest-)Verglasungen grundsätzlich unzulässig sind
...

Gibt auch noch einen Kommentar von einem Rechtsanwalt dazu (Suchmaschine "HDI" "Festverglasung"), auch noch mit der obsoleten NRW-Ausnahme.
bauordnunglsaverglasungengebäudeovgbrandwand