Neubau als Doppelhaushälfte (an Bestand) auf Mini-Grundstück mit Gefälle

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11ant

11ant

Splittlevel hätte etwas. Warum habt ihr es verworfen?
Ich hätte es ebenfalls verworfen: die insgesamt kleine Grundfläche spricht gegen eine Teilung - das würde ähnlich wirken, als erhöbe man (auch in einem klassischen Ebenengrundriss) eine mittige Treppenposition zum Dogma. Andererseits, ein klares Pro-Argument für Split Level wäre der Höhenversatz Straßen- zu Gartenseite im Maß ziemlich genau einer halben Geschosshöhe. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an meine Rückfrage, wie es denn beim Nachbarhaus gelöst sei (und auf den Hinweis auf das möglicherweise weniger winzige Baufenster).

Ein Plan, der im Groben nicht sinnvoll erscheint, muss im Feintuning nicht diskutiert werden.
Ob das nun wesentlich freundlicher rüberkommt als meine "blumigen Formulierungen", versehe ich mal mit einem Fragezeichen.
 
F

FamilieBausH

Hallo,

oh toll, so ausführliche Rückmeldungen! Vielen Dank dafür, haben gerade mit großem Interesse gelesen.

Ich versuche erst mal, die noch offenen Informationen nachzureichen. Also:

- die Haushälfte, an die wir anbauen, besteht schon seit den 80ern. Eine zweite Hälfte war immer vorgesehen, jedoch bislang nie gebaut. (Hier übrigens kleine Expertenfrage am Rande: Die Nachbarwand ist an der Anbauseite mit einer asbesthaltigen Verkleidung versehen. Wer muss die Kosten der leider nicht ganz günstigen Entfernung tragen? Wir? Der Nachbar? Halbe/halbe? Bislang konnte uns hier niemand weiterhelfen).

- richtig, wir müssten nicht zwangsläufig bündig anbauen, möchten es aber, da so die maximale Wohnfläche erzielt werden kann, da das Nachbarhaus bzgl. Grenzabständen etc auch so angelegt ist (wie gesagt, das Grundstück ist winzig mit 260qm).

- der Schnitt an sich ist in der Grafik schon korrekt, nur die Position der Treppe z.B. nicht mehr aktuell

- das bestehende Haus hat die identische Anordnung der Etagen. Die Nutzung ist jedoch nicht vergleichbar, da es ein Mehrfamilienhaus ist.

- die Dachterrasse wird nicht oft als Terrasse genutzt werden, das sehe ich genauso. Schon allein weil ich totale Höhenangst habe :-I Mein Mann wird da sein tägliches Fitnessprogramm machen, das wars. Aber er wünscht sie sich und soll sie als sein Luxus an dem Haus bekommen (sofern es baulich geht).

- Die Ankleide im DG sehen wir auch eher als Abstellraum/offener kleiderschrank. Angedacht sind ein paar kommoden unter der Schräge und eine Kleiderstand im Stehhöhenbereich – das schönt der Begriff „Ankleide“ etwas, das stimmt!

Die Kerndiskussion, die hier aufkommt, ist tatsächlich die, die wir auch sehr lange hatten: Die Aufteilung der Bereiche auf die Etagen. Für uns ist Eltern im DG und Kinder im OG perfekt und fix. Aber ob nun Küche oder Wohnen nach unten, das sahen wir auch lange beide Möglichkeiten mit ihren Vorteilen – leider geht ja nur eins von Beidem.
@ypg: Die Überlegungen hatten wir zwar auch, aber keiner hat bislang das Nutzungsverhältnis von Terrasse/Wohnzimmer/Küche so schön und deutlich umschreiben können, wie du! Da gerät man tatsächlich noch mal ins grübeln... aber nein, wir wollen es so mit dem Resultat des langen Wegs von der Kaffeemaschine zu den Gartenstühlen! Auch wenn das hier auf Unverständnis stößt (bei unserem Bauunternehmer übrigens auch)...

11ant: Was meinst du mit „Fehlannahmen in den Grundlagen“? Verstehe ich das richtig, dass dein Rat ist, dem Architekten nicht zu viel Input in Form dieser Zeichnungen zu geben (nach dem Motto: Das hemmt die Kreativität, wenn man erst mal ein Bild vor Augen hatte)?
Wo siehst du Schwierigkeiten mit der Gaube so nah am Nachbarhaus? Meinst du die Genehmigung betreffend oder baulich?
Und vielen Dank für den Lesetipp, das war wirklich hilfreich, da sehr vergleichbar.

Wir sind schon ganz gespannt auf eure Kommentare! Nicht wundern, wenn nicht umgehend ne Rückmeldung kommt, schaffen es einfach nicht schneller (tippe auch grad einhändig mit Baby aufm Bauch). Aber schätzen eure Gedanken und Mühen sehr!
 
F

FamilieBausH

@11ants, eine Frage noch, was meinst du mit "es zu weit zu destillieren" (in Bezug auf die Arbeit mit dem Architekten)? Danke!
 
H

haydee

Wie willst du deine Kinder im Auge behalten?
Bei Tausch Küche Wohnen kannst du öfter Produktiv was im Haushalt machen

Und die Sanddünen die panierte Kindern im Sommer hinterlassen
Immer quer durch das Wohnzimmer nur weil was zum Essen und Trinken gebraucht wird

Fit hält die von euch geplante Raumanordnung
Praktisch ist sie nicht

Ok so macht das DG Sinn
 
11ant

11ant

Und vielen Dank für den Lesetipp, das war wirklich hilfreich, da sehr vergleichbar.
Das freut mich, daß Du dem Tipp gefolgt bist. Der User hat (glaube ich in einem anderen Thread, evtl. bei den Hausbildern) inzwischen auch den weiteren Fortgang erzählt. Der von mir verlinkte Beitrag ist umfangreich, aber m.E. nicht zuletzt deswegen lohnend, weil es auch ein zähes (letztlich erfolgreiches) Ringen war, den Stein zu höhlen. Gerade aus solchen Diskussionen kann man m.E. viel "lernen" (im Sinne von ableiten, wenn man eine ähnliche Problematik hat).

Eine zweite Hälfte war immer vorgesehen, jedoch bislang nie gebaut. (Hier übrigens kleine Expertenfrage am Rande: Die Nachbarwand ist an der Anbauseite mit einer asbesthaltigen Verkleidung versehen.
Das ist ein komplexes Thema, weil es allerlei Anschlußfragen aufwirft. Die geplante zweite Hälfte könnte bedeuten, daß die Außenwand auf seiner Seite als Zwischenwand gedacht war - zwar statisch eigenständig, aber ggf. könnte für eine zeitgemäße Dämmung zwischen den beiden Häusern ratsam sein, auf Eurem Grundstück einige Zentimeter "Überbauung" zu dulden. Und die andere - ursprünglichere - Frage ist dabei, ob seine Wand ohne Verkleidung gesehen denn auf seiner Grenze (minus zusammen 2 cm Luftfuge) steht. Die Verkleidung zu entsorgen, ist wohl sein Bier.

- der Schnitt an sich ist in der Grafik schon korrekt, nur die Position der Treppe z.B. nicht mehr aktuell [...] Aber er wünscht sie sich und soll sie als sein Luxus an dem Haus bekommen (sofern es baulich geht).
"Nur" die Position der Treppe ist schön gesagt - die spielt eine tragende Rolle für die Bewertung der "Richtigkeit" dieser Planung. Selbst wenn bei einer aktuellen Schnittzeichnung das Ergebnis wäre, daß die Außenwand der Dachterrasse weniger Statik-Mehraufwand machte als meinerseits nach dieser Zeichnung befürchtet, wird das ein üppiger Luxus. Nur der Mehraufwand des Dachstuhls, der Dämmung und Feuchteabdichtung der Decke des darunterliegenden Geschosses und auch im best Case der Statikaufwand für diese in die Hausmitte gezogene Außenwand kosten so viel wie das Hauptbad oder wahlweise die Küche (jeweils fertig "möbliert" im Standard GTI 16V pipapo mit Dolby Surround und Ambilight). Selbst bei heutigen Zinsen langt das auf dem Sparbuch für fast ein Jahrzehnt Familienurlaube. Wohlgemerkt für ein bißchen Morgenfrische bei den Kniebeugen (?)

Was meinst du mit „Fehlannahmen in den Grundlagen“? Verstehe ich das richtig, dass dein Rat ist, dem Architekten nicht zu viel Input in Form dieser Zeichnungen zu geben
was meinst du mit "es zu weit zu destillieren" (in Bezug auf die Arbeit mit dem Architekten)?
Mit den falschen Grundannahmen meinte ich hauptsächlich das Baufenster und die konzeptionelle Folge der Entscheidung pro oder contra Split Level und ein bißchen auch das im Flächenbedarf großzügige raffinierte Treppenarragement, was ja sämtlich grundlegende Änderungen der Planung wären. Deshalb würde ich mit diesem - wenn auch zeichnerisch ausgefeilten - Skizzenstadium nicht zu weit hinter dem Komma vorarbeiten. Aber auch der Aspekt fehlgeworfener Anker gegen die Kreativität des weißen Blattes ist nicht von schlechten Eltern.

Wo siehst du Schwierigkeiten mit der Gaube so nah am Nachbarhaus? Meinst du die Genehmigung betreffend oder baulich?
Huch - da hatte ich doch tatsächlich "Gaube" zu diesem Zwerchhaus gesagt - haha, eine besondere Freude für meine "Fans"
Ganz klar ein Genehmigungsproblem: von der Haustrennwand werden etwa anderthalb Meter Abstand dieser Dachöffnung vom Nachbar-Brandabschnitt gefordert sein, die sind hier wohl unbestreitbar nicht eingehalten.
 
11ant

11ant

Ergänzung

- das bestehende Haus hat die identische Anordnung der Etagen. Die Nutzung ist jedoch nicht vergleichbar, da es ein Mehrfamilienhaus ist.
Hat es denn mehr Grundfläche, oder ist es eher ein Mehrsinglehaus ?

Ganz klar ein Genehmigungsproblem: von der Haustrennwand werden etwa anderthalb Meter Abstand dieser Dachöffnung vom Nachbar-Brandabschnitt gefordert sein, die sind hier wohl unbestreitbar nicht eingehalten.
Uiui, das habe ich wohl wieder etwas schwer verdaulich geschrieben: also, Flammen aus Deinem Dachfenster würden da auf das Nachbarhaus überschlagen oder umgekehrt, daher ist Deine Dachhaut dort quasi in einem Sperrstreifen ähnlich streng zu behandeln wie die Brandmauer(n) zwischen den Häusern, und von Öffnungen freizuhalten.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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