Grundriss und Platzfragen Einfamilienhaus

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B

BastianBW

Ist dem so, dass ich an eine genehmigte Baumvoranfrage komplett gebunden bin?
Kann man auch nicht zum Beispiel kleiner bauen als vorher angegeben?

Bezüglich überbauter Fläche auf den Nachbargrundstücken:
Ost und Westnachbar haben ungefähr 60- 80 Prozent ihrer Grundstücksflächen mit Hause/Scheune/Garage bebaut.
 
11ant

11ant

Die Voranfrage wird nicht genehmigt - sie sagt Dir nur, ob ein Antrag gleichen Inhalts chancenlos wäre oder nicht. "Kleiner geht immer" kann man nicht pauschal sagen.
 
E

Escroda

Ist dem so, dass ich an eine genehmigte Baumvoranfrage komplett gebunden bin?
Nein. Die Bauvoranfrage macht man ja, um Geld zu sparen. Es werden konkrete Fragen gestellt und die Bauvorlagen nur so weit ausgearbeitet, dass die Behörde diese Fragen beantworten kann. Wenn Du Dir nach der Umfeldanalyse nicht sicher bist, ob Du ein dreigeschossiges Haus mit einer Firsthöhe von 12m über Straßenniveau direkt an der Straßengrenze bauen darfst, dann musst Du nicht schon die fertigen Grundrisse inkl. Abstandsflächenberechnung und Brandschutzkonzept einreichen. Es reicht ein Lageplan, mit der Darstellung der Lage, Höhe und Geschossigkeit der Nachbarbebauung und eines entsprechenden Baukörpers auf dem Baugrundstück. Es wird dann nur das Gefragte geprüft und idealerweise positiv beschieden. Und auch nur für den Prüfumfang wird die Gebühr erhoben. Wenn dann der vollständige Bauantrag eingereicht wird, werden diese Punkte nicht erneut geprüft und die Gebühr reduziert sich entsprechend. Weicht deine Planung aber vom ersten Entwurf ab, weil Du doch nur zwei Geschosse bauen willst, muss erneut geprüft werden und es fallen die vollen Gebühren an. Auch zu klein kann ein Verstoß gegen das Einfügegebot des §34 Baugesetzbuch sein.
Die meisten Bauvoranfragen beziehen sich nur auf das Planungsrecht (Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung), da der Planer nicht schon viel Energie und Zeit in das Raumkonzept und die umfangreichen Berechnungen stecken muss, um später zu erfahren, dass drei Geschosse gar nicht genehmigungsfähig sind. In deinem Fall reicht das aber nicht, da die Gebäude der Nachbarn dem heutigem Recht entgegen stehen. Es liegen zu deinem Nachteil Abweichungen vom Bauordnungsrecht (LBO) vor. Von außen (Forum) kann die Lage daher nicht beurteilt werden, da nun vieles von der Betrachtungsweise des Sachbearbeiters bei der Genehmigungsbehörde abhängig ist. Es ist deshalb umso bedauerlicher, dass dort niemand im Vorfeld bereit ist, das Bauvorhaben mit Dir und dem Planer zu besprechen.
Daher das bereits erwähnte Dilemma: Für aussagekräftige Antworten muss dein Vorhaben schon sehr konkret sein, je konkreter deine Voranfrage, desto geringer aber das Sparpotential und desto geringer die späteren Variationsmöglichkeiten.
 
B

BastianBW

37744

37745



Was ist denn die Meinung zu diesem Grundriss?
Idee der Teilbarkeit wurde gestrichen,
Treppe und Technik sind ins Haus gewandert.
Eigene Meinung:
Bad oben zu groß? Essbereich ausreichend?
Baubar? ( Tragende Wände etc.

Vielen Dank
 
Y

ypg

Was zählt denn hier? Nur die Idee oder auch schon die Maße so ca?
Wenn man die Außenmaße nimmt, wird es an einigen Ecken sehr eng, dass der Entwurf durchfällt. (Mauerstärken)
 
B

BastianBW

Was zählt denn hier? Nur die Idee oder auch schon die Maße so ca?
Wenn man die Außenmaße nimmt, wird es an einigen Ecken sehr eng, dass der Entwurf durchfällt. (Mauerstärken)
Mauerstärken habe ich vergessen anzupassen.
Außenwände werden also noch etwas stärker.
Werde ich noch anpassen danke.
Ansonsten aber auch gerne Meinungen zur Raum Auf/Einteilung.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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