ᐅ Stadtvilla mit Anbau in Schleswig-Holstein
Erstellt am: 13.01.19 14:21
Hallo,
wir planen in Schleswig-Holstein eine Stadtvilla zu bauen. Im Bebauungsplan ist allerdings nur eine eingeschossige Bauweise erlaubt (ansonsten ist nur noch die Gebäudehöhe mit ca. 10m definiert). Nun steht in der Landesbauordnung:
"Ein gegenüber mindestens einer Außenwand des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss oder ein Geschoss mit mindestens einer geneigten Dachfläche ist ein Vollgeschoss, wenn es über mindestens drei Viertel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses eine Höhe von mindestens 2,30 m hat"
Wenn wir nun das EG so weit vergrößern, dass das OG weniger als 75% der Fläche des EG hat, können wir dann eine Stadtvilla bauen die als Eingeschossig gilt und eine normale Deckenhöhe von 2,5m hat?
Vielen Dank!
wir planen in Schleswig-Holstein eine Stadtvilla zu bauen. Im Bebauungsplan ist allerdings nur eine eingeschossige Bauweise erlaubt (ansonsten ist nur noch die Gebäudehöhe mit ca. 10m definiert). Nun steht in der Landesbauordnung:
"Ein gegenüber mindestens einer Außenwand des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss oder ein Geschoss mit mindestens einer geneigten Dachfläche ist ein Vollgeschoss, wenn es über mindestens drei Viertel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses eine Höhe von mindestens 2,30 m hat"
Wenn wir nun das EG so weit vergrößern, dass das OG weniger als 75% der Fläche des EG hat, können wir dann eine Stadtvilla bauen die als Eingeschossig gilt und eine normale Deckenhöhe von 2,5m hat?
Vielen Dank!
M
MelanieSH13.01.19 15:00Genau so macht das einer unserer Nachbarn in SH. Bei uns ist nur eine eingeschossige Bauweise erlaubt, er baut eine Stadtvilla. Sowas kann mit einer Galerie, Balkonen oder mit eingerücktem Obergeschoss gelöst werden.
Ich kenne typische SH B Pläne ganz gut. Ist echt nur ein Geschoss erlaubt, dann gingen nur Bungalows. Oder 1,5 Geschosser? Dann könnte Deine Version gehen. Ist was zum Dach gesagt? Typisch wäre hier, Flachdächer auszuschliessen, Pultdächer ebenso, Walm oder Sazttel oder Zeltdächer zu gebieten, Dachneigungen von 25 Grad oder größer zu fordern. Das würde Euer Vorhaben allerdings erschweren. Auch macht oft die Geschossflächenzahl das Bauen dieser Kaffeemühlen schwierig. Prüft den Text genau. K.
Nordlys schrieb:
Ist echt nur ein Geschoss erlaubt, dann gingen nur Bungalows.Nein, nur ein Vollgeschoss.
Nordlys schrieb:
Oder 1,5 Geschosser? DDie gibt es offiziell und behördlich nicht!
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