Bestand steht auf Grundstücksgrenze. Konsequenzen?

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S

Specki

Hallo zusammen,

wegen eines anderen Threads bin ich jetzt auf die Idee gekommen bei mir auch mal nachzufragen.

Ich habe vor 2,5 Jahren ein Grundstück mit Haus und Doppelgarage gekauft. (siehe Anhang, das rot markierte Grundstück).

Wie man hier sieht, steht unsere Garage direkt auf der Grenze zum Nachbarn.
Aber auch sein Stadel steht direkt an unserer Grenze an.

Mein Haus ist glaube unten auch nicht ganz 3m von der Grenze entfernt. Auch das Haus vom Nachbarn auf der anderen Seite ist glaub etwas näher als 3m an meinem Grundstück.

Das Haus von mir ist BJ64. Die Garage ist glaube ich noch älter.

Als ich das damals gekauft habe, hatte ich das noch nicht auf dem Schirm mit den drei Metern. Mir ist im Grundbuch oder sonst während des Kaufprozederes auch nichts dazu aufgefallen.

Hat das ganze nun Bestandsrecht? Oder könnte der Nachbar sagen, ich muss meine Garage jetzt abreisen?
Das Grundstück links von meinem wird nämlich in den nächsten Monaten verkauft, bekommt also einen neuen Besitzer. Kann es hier zu Problemen kommen?

Vielleicht weiß ja jemand wie hier die Lage ist.

Danke.

Gruß
Specki
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Escroda

Schwarzbau bleibt Schwarzbau, d.h. die Zeit legalisiert ein illegales Gebäude nicht. Meistens ist es aber sehr schwer, im über 40Jahre alten Bestand die Illegalität zu beweisen. Man müsste Bauakten studieren und das zum Zeitpunkt der Errichtung geltende Bau- und Planungsrecht recherchieren. Und selbst wenn man die unrechtmäßige Errichtung beweisen kann, werden mit jedem Jahr der Duldung die nachbarlichen Abwehrmöglichkeiten geringer; ein Rückbau wird jedenfalls nicht mehr in Frage kommen.
Nach dem Plan sieht es aber so aus, als könnte deine Garage nach heutiger BayBO so auch neu gebaut werden, wenn sie die Bedingungen des Art.6 (9) 1. erfüllt. Fraglich ist, wie es zur Unterschreitung des Mindestabstandes vom Wohnhaus gekommen ist, da es den Art. 6 bereits in der BayBO von 1962 gab. Probleme wird es aber wohl nur geben, wenn Du genehmigungspflichtige Änderungen vornehmen willst, z.B. den Einbau von Gauben.
 
tomtom79

tomtom79

Garagen bedürfen nicht unbedingt Baugrenzen und auch dürfen Baugrenzen kleiner 3meter sein.

Wie kommst du jetzt drauf das es dich betrifft?
 
S

Specki

Weil ich in nem anderem Thread was gefragt habe und dann ist mir eingefallen, dass bei uns ja das Gebäude auch so nah, bzw. auf der Grundstücksgrenze steht....
 
E

Escroda

Garagen bedürfen nicht unbedingt Baugrenzen und auch dürfen Baugrenzen kleiner 3meter sein.
Was will der Autor uns damit sagen? Der TE fragt doch nach dem Abstand zu den Grundstücksgrenzen. Wieso bringst Du Baugrenzen ins Spiel? Und wie sieht eine Baugrenze aus, die kleiner als 3m ist?
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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