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ᐅ Bestand steht auf Grundstücksgrenze. Konsequenzen?


Erstellt am: 27.01.18 07:27

Escroda28.01.18 18:02
tomtom79 schrieb:
In Bw sind zb. 2.5 in vereinzelten Neubaugebiet erlaubt.
In BW beträgt der Mindestabstand grundsätzlich nur 2,5 m. In den restlichen Bundesländern, mit Ausnahme von Hamburg, sind es 3m.
Payday schrieb:
allerdings ist das haus in der karte drin, heißt, es wurde ausgemessen und alles hat seine richtigkeit.
Nein. Siehe #10.
86bibo31.01.18 12:46
Grundsätzlich:
Wenn es im Kataster aber eingetragen ist und keiner der nun beteiligten beim ursprünglichen Bau beteiligt war, ist die Wahrscheinlichkeit, das ein neuer Nachbar erfolgreich auf Abriss klagen könnte nahezu null. Interessant wäre natürlich, ob die Garage vom Erbauer genehmigt wurde oder nicht, bzw. ob sie heute geltender Verordnung entspricht. Bei uns in Niedersachsen ist eine Grenzbebauung zulässig, sofern die Gebäudehöhe 3m nicht übersteigt und ich glaube nicht länger als 9m (bei dieser Zahl müsste ich nachschauen) ist.

Das heißt natürlich nicht, dass ein solches Bauwerk nicht genehmigungspflichtig, bzw. zumindest anzeigepflichtig ist.

Solange du also die Garage nicht umbauen oder ersetzen willst, würde ich mir da keine Gedanken machen. Zumal der neue Käufer den aktuellen Bestand ja auch sieht und dementsprechend vor dem Kauf Bedenken äußern sollte/könnte. Wenn es aber im Katasterplan eingezeichnet ist, wieso sollte dann ein potentieller Käufer auf die Idee kommen, nazuforschen, ob das Bauwerk ordnungsgemäß beantragt wurde? Macht aus meiner Sicht absolut keinen Sinn und dann müsste das Ding schon grottenhässlich sein, damit ich mich als Nachbar mit so etwas beschäftige.

PS: Man kann auch in Absprache mit allen Nachbarn nicht "machen was man will". Das erleichtert natürlich viele Sachen enorm, aber trotzdem gilt für die meisten Bauvorhaben zumindest eine Anzeigepflicht und da kann die Stadt/Gemeinde sehr wohl Einspruch einlegen oder Bedingungen stellen.
garagebauwerk