Anbau auf "grenzbebauter" Garage. Welches Dach ist möglich?

4,80 Stern(e) 5 Votes
M

Michi240281

Hallo zusammen,

wir haben uns vor ein paar Jahren ein Haus in einer Neubausiedlung in NRW gekauft. Rechts an das Haus schließt sich eine Doppelgarage an, die dann bis zur Grundstücksgrenze geht.

Nun ist ein "normaler" Anbau mit Wohnraum auf der Garage ja nicht erlaubt, weil die Garage dann ihr Privileg verliert und dann nicht mehr an der Grenze stehen darf.

Ich habe aber in meiner Nachbarschaft gesehen, dass manche auf der grenznahen Garage ein Schrägdach gebaut haben, das dann am Haus oben am Dach abschließt und auf Höhe der Grenze dann wieder die Höhe der Garage hat (unter 3m).
Ist so ein Dach grundsätzlich möglich? Der Raum unter dem Dach dürfte dann ja nur "Abstellfläche" sein, richtig? Das würde uns auch schon helfen, um dort dann die Sachen aus dem Arbeitszimmer zu deponieren um Platz für ein weiteres Kinderzimmer zu schaffen. Wie wären denn dann die Auflagen für so einen Raum? Darf er überhaupt vom Haupthaus zugänglich sein oder nur von der Garage aus?

Über Eure Hilfe und Tipps würde ich mich sehr freuen!
 
Z

zizzi

Hallo zusammen,

wir haben uns vor ein paar Jahren ein Haus in einer Neubausiedlung in NRW gekauft. Rechts an das Haus schließt sich eine Doppelgarage an, die dann bis zur Grundstücksgrenze geht.

Nun ist ein "normaler" Anbau mit Wohnraum auf der Garage ja nicht erlaubt, weil die Garage dann ihr Privileg verliert und dann nicht mehr an der Grenze stehen darf.

Ich habe aber in meiner Nachbarschaft gesehen, dass manche auf der grenznahen Garage ein Schrägdach gebaut haben, das dann am Haus oben am Dach abschließt und auf Höhe der Grenze dann wieder die Höhe der Garage hat (unter 3m).
Ist so ein Dach grundsätzlich möglich? Der Raum unter dem Dach dürfte dann ja nur "Abstellfläche" sein, richtig? Das würde uns auch schon helfen, um dort dann die Sachen aus dem Arbeitszimmer zu deponieren um Platz für ein weiteres Kinderzimmer zu schaffen. Wie wären denn dann die Auflagen für so einen Raum? Darf er überhaupt vom Haupthaus zugänglich sein oder nur von der Garage aus?

Über Eure Hilfe und Tipps würde ich mich sehr freuen!
Ich denke, die Garagenhöhe ist auch begrenzt. Die Garage so hoch bauen, dass du oben auch noch Abstellfläche hast meine Meinung nach eher unwahrscheinlich. Die erlaubte Höhe kannst du von Bebauungsplan herauszufinden. Aber in diesem Fall würde ich direkt von eurer Bauamt fragen.

Gruß
 
11ant

11ant

Ich habe aber in meiner Nachbarschaft gesehen, dass manche auf der grenznahen Garage ein Schrägdach gebaut haben, das dann am Haus oben am Dach abschließt und auf Höhe der Grenze dann wieder die Höhe der Garage hat (unter 3m).
Dann frag´ doch diese Nachbarn. Wenn die im Bereich des selben Bebauungsplanes gebaut haben und nicht schwarz, dann muß man Dir dasselbe genehmigen. Selbst wenn es nach dem Plan eine Ausnahme sein mag.
 
M

Michi240281

Eine Garage darf ja generell nur 3m hoch sein, wenn sie bis an die Grenze geht. Aber das ist ja genau der Knackpunkt: Auf Höhe der Garage ist das Dach auch unterhalb der 3m und geht dann schräg hoch bis zum Hausdach. Ich denke mal es ist genau diese Schräge, die dazu führt, dass hier keine Abstandsfläche ausgelöst wird. Klar, die Nachbarn fragen wäre dann der nächste Schritt. Ich habe auch demnächst n Termin bei der unteren Bauaufsichtsbehörde um das mal zu beleuchten. Bin nur neugierig und hab daher mal hier gefragt. Da kennst sich bestimmt jmd mit aus, denn Dächer auf Garagen sind ja nichts so Außergewöhnliches.
 
E

Escroda

Lieber Michel,

Du hast doch schon an anderer Stelle um Rat gefragt und diverse fachliche Tipps und Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise erhalten. Da wundere ich mich, dass davon so wenig bei dir angekommen ist. Wie soll man dir denn helfen, wenn Du die Einzelheiten wieder nur so spärlich preisgibst?
Ist so ein Dach grundsätzlich möglich?
§6 (11) Bauordnung NRW
...Die Höhe von Dächern und Dachteilen mit einer Dachneigung von mehr als 30° werden der mittleren Wandhöhe hinzugerechnet...

...bedeutet im Umkehrschluss, dass ein Dach mit bis zu 30° Neigung nicht angerechnet wird.
Der Raum unter dem Dach dürfte dann ja nur "Abstellfläche" sein, richtig?
Du hast doch eine Doppelgarage. Ohne den Bebauungsplan zu kennen, kann diese Frage nicht beantwortet werden, denn nach Bauordnung NRW läge eine Teilbebauung mit einem Aufenthaltsraum, der die 3m Grenzabstand einhält, im Bereich des Möglichen.
Termin bei der unteren Bauaufsichtsbehörde
... ist eine sehr gute Idee!
 
M

Michi240281

Hallo Escroda,

an anderer Stelle wurde einfach frech MEIN Thread geschlossen, obwohl das Thema noch nicht abgehandelt war. Zudem wurde mir nahegelegt, doch lieber in einem Bau-Forum zu fragen, was ich hiermit tue, also alles wie gewünscht.

Ich weiß nicht, welche Informationen noch benötigt werden. Wir wohnen in NRW und soweit ich weiß, gelten bei allen Bauten hier in der Gemeinde Freistellungsverfahren, also die Häuser benötigen wohl generell keiner Baugenehmigung. Den Bebauungsplan habe ich mir besorgt und in diesem sind nur Firsthöhe, Traufhöhe, Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl limitiert/angegeben. Von Dachaufbauten o.ä. steht da nirgends was. Es hatte aber tatsächlich jmd so viel Langeweile im Bebauungsplan vorzugeben, aus welcher Sorte Pflanze meine Hecke bestehen muss/soll. Also sowas hab ich auch noch nie gehört. Was da auch steht, dass z.B. keine glänzenden Materialien für das Dach verwendet werden dürfen (was ein Nachbar hat, aber das ist mir ehrlich gesagt sowas von egal). Aber von Aufbauten auf Garagen oder sonstigem steht da nirgends was. Man muss wohl nur beachten, dass die Abstandsflächen auf dem eigenen Grundstück liegen.
Ich habe auch schon mit dem Zuständigen der Bauaufsichtsbehörde gemailt und dieser teilte mir mit, dass wenn auf der Garage ein Raum mit Hauptnutzung entsteht, diese Nutzung auf die Garage übertragen wird und sie damit Abstandsflächen (auf Nachbargrundstück) auslösen würde. Soweit alles klar, leider habe ich noch nicht die endgültige Info bekommen, was denn nun sonst auf der Garage möglich ist. Ich kann nur sagen, dass mehrere Nachbarn auf ihrer Garage ein Schrägdach darauf haben und wenn ich das auch könnte (und bei einer Garagenbreite von ca. 5m und einem Winkel von 30° kommt da ja schon was an Raum zustande. Dieser Raum darf dann eben kein Wohnraum sein, das muss es ja auch nicht. Reicht mir, wenn ich da Abstellfläche hätte. Nur wie sind da die Auflagen - darf dieser Raum dann vom Haupthaus zugänglich sein (weil dann könnte man dem Eigentümer ja vorwerfen er nutzt ihn doch als Wohnraum etc.).
Wie gesagt bin ich in 3 Wochen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, ich wollte aber vorher schon mal versuchen, etwas in Erfahrung zu bringen.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42341 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben